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Partnerschaften zur Prozessüberwachung mit Hach helfen Ihnen dabei, Ihre RTC-Lösung optimal zu nutzen. Alle Partnerschaftsangebote umfassen zunächst die Vorteile der Partnerschaft zur Geräteüberwachung, wobei die Techniker des technischen Supports von Hach den Zustand Ihrer RTC-Geräte im Auge behalten*. Mit dieser Hilfestellung können Sie auf die Genauigkeit der Daten, auf die Ihr RTC-System angewiesen ist, vertrauen. Zudem beobachten und bewerten die Techniker von Hach Ihre Prozessdaten regelmäßig aus der Ferne und fungieren so als Erweiterung Ihres Teams.
Die Extended Partnerschaft zur Prozessüberwachung umfasst alle Elemente der Advanced Partnerschaft zur Prozessüberwachung sowie:
• Eine gründliche Überprüfung und Empfehlungen zu möglichen Optimierungsanpassungen der RTC-Einstellungen Zusätzlich zum monatlichen zusammenfassenden Bericht erstellen und liefern Experten des Process Management von Hach vier Mal pro Jahr einen Bericht zu Optimierungsmöglichkeiten, um Sie auf Möglichkeiten zur Verbesserung der Prozesseffizienz aufmerksam zu machen
Nicht enthalten: • Wartung von Geräten, die an das RTC-System angeschlossen sind** • Verschleiß und Ersatzteile (Lieferung nach Verbrauch).
Service-Vorteile mit Hach: • Sicherstellung der Genauigkeit Ihrer Daten, einschließlich Fernüberwachung des Zustands Ihrer RTC-Geräte • Maximierung der Leistung Ihres RTC-Systems mit speziell für Ihre Anwendung aktivierten optimalen Einstellungen • Sicherheit durch Datenanalyse aus der Ferne und schnelle Unterstützung durch die Experten von Hach • Hilfestellung und Berichterstellung zu empfohlenen Einstellungsänderungen zur Verbesserung der Anlageneffizienz, für Einsparungen oder zur Gewährleistung der Einhaltung von Grenzwerten • Mehr Vertrauen durch Wartung und Reparaturen aus Expertenhand • Ferndiagnose für 12 Monate
* Internetzugang und eine Verbindung zu einem SC1000 Controller sind für die Bereitstellung eines Komplettservice und der Vorteile obligatorisch **Wartungsverträge für an die RTC angeschlossene Geräte sind obligatorisch, jedoch nicht in Partnerschaften zur Prozessüberwachung enthalten