Revision date: June 27, 2024
1 ANWENDUNG DER AGB:
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1.1. In diesem Dokument sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für den Vertrieb von Waren („Waren“) und Dienstleistungen („Dienstleistungen“) durch die Hach Lange GmbH, Deutschland („Hach“) an den Erstkäufern („Käufer“) festgelegt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, bezeichnet „Hach“ nur die Hach Lange GmbH und keine weiteren, verbundenen Unternehmen. Diese AGB regeln die Rechte, Pflichten und Ansprüche von Hach und dem Käufer in Bezug auf alle Angebote und alle darauf bezogenen Bestellungen oder Kaufverträge über Waren und/ oder Dienstleistungen. Diese AGB finden gleichermaßen Anwendung auf Waren und Dienstleistungen, die gemeinsam auch als „Produkte“ bezeichnet werden.
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1.2 Diese AGB werden unmittelbar und/oder durch Bezugnahme Bestandteil der Angebote, Angebotsbestätigungen und Rechnungen von Hach. Die AGB sind nicht für Verbraucher bestimmt und gelten nur gegenüber Unternehmern, öffentlichen Körperschaften und Sondervermögen, für Deutschland im Sinne des § 310 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
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1.3 Zusätzliche oder abweichende Vertragsbedingungen des Käufers weist Hach ausdrücklich zurück, ungeachtet des Umfangs oder der Art der Abweichung, und unabhängig davon, ob Hach die Bestellung des Käufers über Produkte annimmt.
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2 VERTRAGSABSCHLUSS:
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2.1 Die erste der folgenden Handlungen stellt eine Annahme des Angebots von Hach und kein Gegenangebot dar und schafft einen Kaufvertrag oder einen Dienstleistungsvertrag („Vertrag“) in Übereinstimmung mit und unter Einbeziehung dieser AGB: (i) Erteilung einer Bestellung durch den Käufer unter Bezugnahme auf ein bindendes Angebot Hachs, oder (ii) schriftliche Bestätigung einer Bestellung des Käufers durch Hach, oder (iii) Beginn der Ausführung seitens Hach gemäß der Bestellung des Käufers.
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2.2 Diese AGB gelten auch für jeden Kauf über die Website https://de.hach.com/ („Website“). Die folgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss eines Vertrages über die Website: Die Darstellung der Produkte auf der Website von Hach stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Käufer macht Hach ein Angebot zum Kauf des/der Produkte(s), indem er auf die Schaltfläche "Absenden" (oder eine andere Schaltfläche zur Bestätigung des Kaufs) klickt, womit der Käufer auch die Anwendbarkeit der vorliegenden AGB anerkennt. Hach schickt dem Käufer eine E-Mail, die den Erhalt der Bestellung des Käufers bestätigt ("Bestellbestätigungs-E-Mail"). Die Auftragsbestätigungs-E-Mail ist eine Bestätigung, dass Hach die Bestellung erhalten hat, und stellt keine Annahme des Angebots des Käufers dar, es sei denn, Hach nimmt die Bestellung in der Auftragsbestätigungs-E-Mail ausdrücklich an. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Hach das Angebot des Käufers ausdrücklich annimmt oder das/die Produkt(e) an den Käufer versendet.
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3 STORNIERUNG:
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3.1 Nach Ablauf des Dienstleistungsvertrags können Inspektions- und Wiedereinsetzungsgebühren anfallen.
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3.2 Hach ist berechtigt, Bestellungen vor der Lieferung und ohne Haftung ganz oder teilweise zu stornieren, wenn die Bestellung Produkte enthält, von denen Hach feststellt, dass der Käufer trotz Fristsetzung nicht die erforderlichen Export-, und Importgenehmigungen, Sicherheitsanforderungen, örtlich geforderte Zertifikate oder sonstige Liefervoraussetzungen erfüllt.
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3.3 Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben von den obigen Bestimmungen unberührt.
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4 WARENLIEFERUNGEN UND ANNAHME-VERZUG:
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4.1 Sofern nicht anders vereinbart oder bestimmt, werden Lieferungen gem. CPT (Incoterms 2020) bis zum benannten Bestimmungsort, ausgeführt. Hach ist jederzeit berechtigt nach eigenem Ermessen und ohne dafür zu haften oder eine Vertragsstrafe zu zahlen, Teillieferungen von Produkten an den Käufer vorzunehmen, sofern diese für den Käufer zumutbar sind. Jede Lieferung stellt einen separaten Verkauf dar, und der Käufer hat für die gelieferten Einheiten zu zahlen, unabhängig davon, ob eine solche Lieferung eine vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrags darstellt. Hach wird sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bemühen, Waren gemäß den im Vertrag vorgesehenen Fristen bzw. Zeitpunkten zu liefern, oder, sofern derartige Zeitangaben fehlen, innerhalb der bei Hach üblichen Lieferzeiträume für Waren. Gegen Zuzahlung kann mit dem Käufer vereinbart werden, dass Waren eilig geliefert werden.
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4.2 Wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät oder sich die Lieferung von Hach aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, ist Hach berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) in Höhe von 0,5% des Auftragswerts pro Kalenderwoche zu verlangen, jedoch maximal insgesamt 10% des Auftragswertes. Dem Käufer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass Hach überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
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4.3 Gesetzliche Ansprüche von Hach, sowie der Nachweis eines höheren Schadens bleiben unberührt; Die Pauschale wird jedoch auf weitergehende Geldansprüche angerechnet.
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5 PRÜFUNG :
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5.1 Der Käufer ist verpflichtet vertragsgemäß gelieferte Waren sofort nach Eingang zu untersuchen.
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5.2 Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist der Käufer verpflichtet Hach hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von acht Kalendertagen nach Eingang der Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer, die im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren angenommen hat und dass er auf die Geltendmachung eines solchen Mangels verzichtet, wenn eine solche schriftliche Mitteilung nicht wie oben beschrieben unverzüglich bei Hach eingeht.
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5.3 Hach erhält eine angemessene Gelegenheit, die fehlerhaften Waren nach eigenem Ermessen zu reparieren oder zu ersetzen. Das entsprechende Verfahren, das der Käufer einhalten muss, ist in Ziffer 10 „Gewährleistung“ beschrieben.
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5.4 Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Hach für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
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6 GEBRAUCHSBESCHRÄNKUNGEN:
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6.1 Der Käufer wird die Waren nur für die in Hachs Katalogen oder sonstigen Produktbeschreibungen beschriebenen Anwendungen einsetzen. Der Käufer wird die Waren unter keinen Umständen in oder für Arzneimittel, Nahrung, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika oder human- oder tiermedizinischen Anwendungen einsetzen, es sei denn, Hach hat einer solchen Anwendung zuvor schriftlich zugestimmt. Außerdem wird der Käufer sie nicht in Anwendungen einsetzen, die ein besonderes Medizinprodukt erfordern, es sei denn, die Ware ist hierfür ausdrücklich zugelassen. Der Käufer darf Hachs Produkte oder Technologien ferner nicht für den Gebrauch bei der Konzeption, Entwicklung, Herstellung, Anwendung oder Lagerung von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder Flugkörpern (weiter-)verkaufen, exportieren oder reexportieren oder sie in Anlagen einsetzen, die in die obigen Aktivitäten eingebunden sind. Die Gewährleistung von Hach für Produkte besteht nicht, wenn diese für einen Zweck verwendet werden, der hierunter nicht erlaubt ist.
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7 PREISE & LIEFERMENGEN :
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7.1 Sofern nicht anders vereinbart oder auf der Auftragsbestätigung bestimmt, sind alle Preise in Euro angegeben und basieren auf der in der Auftragsbestätigung oder oben angegebenen Lieferung gemäß den Incoterms 2020.
7.2 Die aufgeführten Preise stellen einen Kostenvoranschlag für die Produkte auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten dar. Die tatsächlich berechneten Beträge werden am Tag der Lieferung zusammen mit den tatsächlichen Frachtkosten und der Hach Liefer- und Transportrichtlinie festgelegt. Darüber hinaus ist Hach berechtigt, einen vorübergehenden Preisaufschlag zu erheben, wenn sich die Kosten in der Lieferkette (z.B. Material-, Arbeits- und Frachtkosten, Sicherheitsgebühren und Treibstoffzuschläge) seit Vertragsabschluss erheblich erhöht haben.
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7.3 Alle Preise sind stets als Nettopreise angegeben; sie verstehen sich insbesondere ohne MWSt., Zölle, Kosten für besondere Leistungen wie Versicherungen, Maklergebühren, besondere Erlaubnisse oder Zertifikate, oder andere Kosten, die aufgrund der Warenlieferung anfallen. Der Käufer wird entweder solche übrigen Kosten und Gebühren übernehmen oder Hach einen akzeptablen Befreiungsnachweis vorlegen; diese Verpflichtung besteht auch nachvertraglich fort.
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7.4 Dem Käufer wird ein Mindestmengenzuschlag von 49 EUR für jede Einzelbestellung unter 149 EUR berechnet, ausgenommen Bestellungen, die online über die Website von Hach aufgegeben werden. Hach behält sich das Recht vor, vor Vertragsabschluss Mindestbestellmengen festzulegen bzw. zu ändern und wird den Käufer ggf. hierüber unterrichten.
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8 ZAHLUNGEN:
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8.1 Alle Zahlungen sind ohne Abzug und in Euro zu leisten, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.
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8.2 Bei Internetbestellungen ist der Kaufpreis zu dem Zeitpunkt und in der Weise zu entrichten, wie dies auf der jeweiligen Website beschrieben ist. Soweit nicht anders vereinbart, werden Rechnungen für alle anderen Bestellungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, ohne Rücksicht auf Verzögerungen bei der Inspektion oder dem Transport; Zahlungen sind auf das auf der Vorderseite von Hachs Rechnung angegebene Konto zu entrichten. Bei Käufern ohne bekannten Bonitätsstatus darf Hach bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte verlangen.
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8.3 Falls Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen, darf Hach, unbeschadet gesetzlicher Rechte: (a) weitere Lieferungen aussetzen, bis die fälligen Rechnungen beglichen sind, (b) weitere Lieferungen von Barzahlung bei Auslieferung oder Bar-Vorauszahlung abhängig machen, selbst wenn die fälligen Rechnungen später ausgeglichen werden, (c) Zinsen gemäß §§ 247, 288 BGB und/oder eine Bearbeitungsgebühr von 40 EUR als pauschalierten Schadensersatz (§ 288 Abs. 5 BGB), verlangen, (d) eine Bearbeitungsgebühr in der gesetzlich vorgesehenen Höhe als pauschalierten Schadensersatz verlangen, (e) vom Vertrag zurücktreten und die unbezahlten Waren herausverlangen, sofern der Käufer auch nach angemessener Fristsetzung keine Zahlung leistet, (f) die oben beschriebenen Rechte auch kumulativ ausüben. Hachs Recht, weiteren Verzugsschadensersatz zu verlangen, insbesondere Rechtsverfolgungskosten ersetzt zu verlangen, bleibt unberührt.
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8.4 Sollte die finanzielle Verantwortung des Käufers nach Hachs eigenem Ermessen nicht mehr zufriedenstellend sein, kann Hach Barzahlung oder andere Sicherheiten verlangen. Falls der Käufer diese trotz angemessener Fristsetzung nicht beibringt, darf Hach vom Vertrag zurücktreten und ist berechtigt angemessene Stornierungskosten vom Käufer zu verlangen. Dem Käufer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass Hach überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Stornierungskosten entstanden sind.
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8.5 Die Insolvenz, der Konkurs oder die Auflösung oder Beendigung der Existenz des Käufers stellt eine Nichterfüllung des Vertrages dar und gewährt Hach alle Rechtsmittel eines Gläubigers nach den geltenden Gesetzen sowie die oben genannten Rechtsmittel bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung.
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8.6 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
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8.7 Der Käufer und Hach sind sich des Betrugsrisikos bewusst, dass sich ergeben kann, wenn Personen im Namen eines Unternehmens sofortige Zahlung auf ein neues Konto verlangen. Um dieses Risiko auszuschließen, wird der Käufer neue oder geänderte Bankverbindungen telefonisch bei Hachs Finanzabteilung (Forderungsmanagement) unter der Nr. +49 (0) 30 809 860 anmelden, bevor Gelder zu diesen Konten überwiesen werden. Die Parteien sind sich einig, dass sie niemals Bankverbindungen ändern und dann sofortige Zahlung verlangen, sondern stets eine Wartezeit von zehn (10) Tagen zur Überprüfung verstreichen lassen, und ausstehende Beträge erst dann zur Zahlung auf die neuen Konten fällig stellen. Zahlungen des Käufers auf neue Konten, die nicht wie oben beschrieben, telefonisch bestätigt wurden, wirken nicht schuldbefreiend.
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9 EIGENTUMSVORBEHALT:
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Eigentum an Waren und Ergebnissen von Dienstleistungen geht an den Käufer erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, der Servicegebühr oder sonst vereinbarten Vergütung für diese Waren oder Dienstleistungen über. Auf Verlangen von Hach wird der Käufer auf seine Kosten mit Hach kooperieren und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um diesen Eigentumsvorbehalt durchzusetzen.
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10 GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN:
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10.1 Hach gewährleistet, dass vertragsgemäß gelieferte Produkte mangelfrei sind und zugesicherte Eigenschaften aufweisen, sofern die Zusicherung schriftlich und mit Bezug auf ein konkretes Produkt abgegeben wird.
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10.2 Während der Gewährleistungsfrist gem. Ziffer 10.3 wird Hach mangelhafte Waren nach seinem Ermessen austauschen oder reparieren, oder die nicht vertragsgemäßen Dienstleistungen nachbessern. Reparaturen wird Hach nach seiner Wahl (i) in einer eigenen, für Reparaturen speziell ausgerüsteten Werkstatt, (ii) durch einen autorisierten Serviceanbieter, oder (iii) am Standort des Käufers ausführen (lassen). Käufer, die Gewährleistungsmaßnahmen geltend machen, müssen Hach wegen des Ortes der Reparatur und der damit verbundenen Logistik kontaktieren. Für mangelhafte Produkte trägt Hach die Transportkosten von und zur ursprünglichen Lieferadresse, sofern das von Hach ausgewählte Transportunternehmen verwendet wird. Kosten anderer, vom Käufer gewählter Versandformen, sowie Installations- bzw. Deinstallationskosten des Käufers muss der Käufer selbst tragen, es sei denn Hach hat derartige Kosten schuldhaft verursacht oder Hach war ursprünglich zu dieser Leistung verpflichtet. Falls eine Reparatur fehlschlägt oder ein ausgetauschtes Produkt ebenfalls mangelhaft ist, oder die von Hach gewählte Gewährleistungsmaßnahme für den Käufer unzumutbar ist oder Hach eine Gewährleistungsmaßnahme abgelehnt hat (§§ 439 Abs. 4, 635 Abs. 3 BGB), darf der Käufer eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe der Produkte oder Schadensersatz gemäß Ziffer 10 oder Aufwendungsersatz verlangen.
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10.3 Die Gewährleistungsfrist für Waren beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab Lieferung, es sei denn, eine kürzere oder längere Frist ist ausdrücklich in der einer Ware beigegebenen Anleitung festgelegt oder im Angebot oder der Auftragsbestätigung von Hach angegeben; in diesem Fall gilt die kürzere oder längere Frist. Bei vertragsgemäß erbrachten Dienstleistungen gewährleistet Hach Mangelfreiheit für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Beendigung der wesentlichen Bestandteile der Dienstleistung.
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10.4 Die gesetzlichen Verjährungsfristen finden Anwendung auf Schadensersatzansprüche des Käufers, die nicht mit Produktmängeln in Verbindung stehen sowie auf Ansprüche des Käufers in Bezug auf arglistig verschwiegene oder vorsätzliche herbeigeführte Mängel.
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10.5 Bei Reparaturen verwendete Bauteile können Neuteile oder generalüberholte, funktionsgleiche Gebrauchtteile sein. Bei einer Gewährleistungsmaßnahme ebenfalls ausgetauschte Bauteile, die lediglich wegen normaler Abnutzung zu ersetzen sind, darf Hach zum Listenpreis berechnen und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, diese Bauteile zu bezahlen. Gleiches gilt für während eines Servicebesuchs ausgetauschte Bauteile. Ausgetauschte oder reparierte Bauteile oder Ersatzlieferungen unterliegen der Restlaufzeit der ursprünglichen Gewährleistungsfrist, sofern Hach nicht ausdrücklich eine Rechtspflicht zur Nachbesserung oder zur Neulieferung mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist anerkennt. Durch Hach entfernte und ersetzte Bauteile gehen in das Eigentum Hachs über.
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10.6 Hach übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die außerhalb von Hachs Verantwortungsbereich entstehen, insbesondere für normale Abnutzung oder den zu erwartenden Verbrauch von z.B. Reagenzien, Batterien, Quecksilberzellen oder Glühlampen. Hach übernimmt ferner keine Gewährleistung für (i) Produkte, die nicht von Hach-Technikern oder einem zertifizierten Hach-Vertragshändler in Betrieb genommen wurden, (ii) Produkte, die der Käufer ohne schriftliche Zustimmung Hachs verändert hat, (iii) die Verwendung von Bauteilen oder Zubehör, die/das nicht ursprünglich von Hach oder dem Originalhersteller bereitgestellt wurden, (iv) Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Handhabung, Unfall, Vernachlässigung, Stromschläge oder Betrieb in einer Umgebung oder auf eine Art und Weise entstanden sind, für die die Produkte nicht ausgelegt sind oder nicht in Übereinstimmung mit den Bedienungsanleitungen von Hach sind, (v) Produkte, die nicht gemäß der Wartungsanweisungen in der Bedienungsanleitung oder anderen von Hach mitgeteilten Wartungsanweisungen gewartet wurden, (vi) Vorarbeiten beim Kunden vor Ort, die nicht gemäß den Empfehlungen von Hach abgeschlossen wurden; oder (vii) Reparaturen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass das Gerät bei Aktivierung eines Servicevertrags den Spezifikationen des Herstellers entspricht. Die Kosten für solche Reparaturen und Arbeiten trägt der Kunde.
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10.7 Gewährleistungsverpflichtungen Hachs entfallen, soweit der Käufer Produkte ohne Zustimmung von Hach verändert oder falls er es unterlässt, die erforderliche Wartung der Produkte und/oder die in der entsprechenden Bedienungsanleitung oder anderen Instruktionen von Hach vorgeschriebene Wartung durchzuführen.
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10.8 Die obigen Gewährleistungsansprüche treten neben etwaige von Hach übernommene Produktgarantien. Garantien oder Zusicherungen werden nur insoweit von Hach übernommen, als sie von Hach ausdrücklich als solche bezeichnet oder in Bezug genommen werden.
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11 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:
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11.1 Hachs gesetzliche Haftung ist auf Schadensersatz folgendermaßen beschränkt: Hach haftet bei leicht fahrlässigem Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht nur auf den typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Käufer in die Lage versetzt, den nach Vertragsinhalt und -zweck vorausgesetzten Erfolg zu erreichen, und jene Pflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Käufer regelmäßig verlässt und verlassen darf.
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11.2 Hach haftet nicht bei fahrlässigem Verstoß gegen eine vertragliche Nebenpflicht.
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11.3 Die Gesamthaftung von Hach, die sich aus der Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages oder der Verpflichtungen von Hach im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung und/oder der Verwendung der Produkte ergibt, übersteigt in keinem Fall insgesamt einen Betrag, der dem Doppelten des tatsächlich an Hach für die gelieferten Produkte gezahlten Betrags entspricht.
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11.4 Die obigen Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), die Haftung für Garantieversprechen, die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, oder schuldhafte verursachte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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12 FREISTELLUNG:
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Die Freistellung gilt für eine Partei und deren Rechtsnachfolger, Bevollmächtigte, verbundene Unternehmen, Direktoren, leitende Angestellte und Mitarbeiter („freigestellte Parteien“). Hach ist verantwortlich für alle Verluste, Ansprüche, Ausgaben oder Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen, Schäden oder Todesfällen aufgrund der Verletzung der beschränkten Gewährleistung durch Hach resultieren, und wird die freigestellten Parteien des Käufers verteidigen, entschädigen und schadlos halten. Der Käufer ist verantwortlich für alle Verluste, Ansprüche, Ausgaben oder Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen, Schäden oder Todesfällen aufgrund von Fahrlässigkeit, Missbrauch oder falscher Anwendung von Waren oder Dienstleistungen, Gesetzesverstößen oder der Verletzung von Bestimmungen dieses Vertrags durch den Käufer, seine verbundenen Unternehmen oder die von ihnen beschäftigten, kontrollierten oder mit ihnen verbundenen Personen resultieren, und wird Hach und die freigestellten Parteien Hachs verteidigen, entschädigen und schadlos halten. Die etwaige Immunität des Käufers im Bereich der Arbeiterunfallversicherung schließt seine Entschädigungsverpflichtungen weder aus noch beschränkt sie diese.
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13 MARKEN UND ANDERE WARENZEICHEN:
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Der Käufer darf Ursprungshinweise oder Patentnummern an und innerhalb der Waren, hierunter insbesondere Seriennummern, Marken, Angaben und Zeichen auf Schildern oder gegossenen, geformten oder maschinell bearbeiteten Teilen der Waren weder entfernen noch verändern.
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14 SCHUTZ VON PATENTEN:
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Vorbehaltlich aller hierin vorgesehenen Haftungsbeschränkungen stellt Hach den Käufer in Bezug auf Produkte, die von Hach entwickelt oder hergestellt wurden, von allen Schäden und Kosten frei, die von einem zuständigen Gericht in einem Verfahren wegen Verletzung eines europäischen Patents für Produkte, die Hach an den Käufer für den Endgebrauch im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz verkauft und die zum Zeitpunkt der Lieferung erteilt wurden, endgültig festgestellt werden, jedoch ausschließlich aufgrund des Verkaufs oder der normalen Verwendung von Produkten, die dem Käufer im Rahmen des Vertrags verkauft wurden, und von angemessenen Kosten, die dem Käufer bei der Verteidigung gegen eine solche Klage entstehen, wenn Hach die Verteidigung nicht übernimmt, vorausgesetzt, der Käufer benachrichtigt Hach unverzüglich über eine solche Klage und bietet Hach entweder (i) die vollständige und ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung gegen eine solche Klage an, wenn nur Produkte von Hach betroffen sind, oder (ii) das Recht, sich an der Verteidigung gegen eine solche Klage zu beteiligen, wenn auch andere Produkte als die von Hach betroffen sind. Die Gewährleistung von Hach in Bezug auf Patente gilt nur für Verletzungen, die sich ausschließlich aus dem inhärenten Betrieb der Produkte entsprechend ihrer Anwendung gemäß den Spezifikationen von Hach ergeben. Falls die Produkte in einem solchen Verfahren als patentverletzend eingestuft werden und die Verwendung der Produkte untersagt wird, wird Hach auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen entweder dem Käufer das Recht verschaffen, diese Produkte weiter zu verwenden oder sie durch nicht patentverletzende Produkte ersetzen oder sie so modifizieren, dass sie nicht mehr patentverletzend sind, oder die Produkte entfernen und den Kaufpreis (anteilig für die Wertminderung) und die Transportkosten zurückerstatten. Das Vorstehende legt die gesamte Haftung von Hach für Patentverletzungen durch die Produkte fest. Darüber hinaus erklärt sich der Käufer in demselben Umfang wie in der oben genannten Verpflichtung von Hach gegenüber dem Käufer damit einverstanden, Hach zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten für Patentverletzungen im Zusammenhang mit (x) Waren, die nach dem Design des Käufers hergestellt wurden, (y) Dienstleistungen, die gemäß den Anweisungen des Käufers erbracht wurden, oder (z) Produkten von Hach, wenn diese in Kombination mit anderen Geräten, Teilen oder Software verwendet werden, die nicht von Hach im Rahmen des Vertrags bereitgestellt wurden.
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15 SOFTWARE:
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15.1 Die Bedingungen für Software-Lizenzen richten sich nach den besonderen Software-Lizenzverträgen, die den Software-Speichermedien beigegeben sind. Auf Anfrage des Käufers wird Hach diese Bedingungen vor Vertragsabschluss im Sinne von Ziffer 2 dieser AGB mitteilen. Falls derartige besondere Bedingungen nicht verwendet werden und sofern diese ausdrücklichen Lizenzen nicht im Widerspruch zu den übrigen Bestimmungen dieses Absatzes stehen, und für alle andere Software außer Open Source Software, erhält der Käufer von Hach eine persönliche, nicht-exklusive Lizenz für den Zugang zur und Gebrauch der Software, soweit dies zur Verwendung der vom Käufer erworbenen Produkte notwendig ist. Der Käufer erkennt diese Lizenzbedingungen ausdrücklich an. Soweit Hach Open Source Software bereitstellt, darf der Käufer diese gemäß den Lizenzbedingungen verwenden, zu denen die Open Source Software verfügbar ist. Rechteinhaber dieser Software ist stets der Lizenzgeber.
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16 VERTRAULICHE INFORMATIONEN; DA-TENSCHUTZ UND DATENVERWENDUNG:
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16.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle von Hach als vertraulich angesehene Informationen, Geschäftsgeheimnisse, geschäftliche oder technische Daten oder Know-how in jeder Form, gleich ob dokumentiert oder in maschinenlesbaren oder physischen Komponenten, als/in Geschmacksmustern und/oder Kunstwerke/n, in Benutzeroberflächen oder Designs verkörpert, hierin eingeschlossen aber nicht beschränkt auf Service- und Wartungs-handbücher, und unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind. Der Käufer und seine Kunden, Mitarbeiter und Beauftragte werden von Hach empfangene Vertrauliche Informationen vertraulich behandeln, sie nur zur Anwendung der Produkte, wie in diesen AGB und/oder im Vertrag beschrieben, verwenden und sie ohne Hachs vorherige schriftliche Zustimmung weder weitergeben oder veröffentlichen noch für die Herstellung, Beschaffung, Wartung oder Kalibrierung von ähnlichen Waren verwenden, oder die Herstellung, Wartung, Kalibrierung oder Beschaffung durch Dritte ermöglichen, oder sie nachahmen oder sonst sich aneignen.
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16.2 Sämtliche Vertrauliche Informationen verbleiben stets in Hachs Eigentum. Hach überträgt oder lizensiert keine Rechte an den Vertraulichen Informationen oder anderen Schutzrechten bzw. schutzfähigen Rechten an den Käufer, seine Kunden, Mitarbeiter oder Beauftragte in jedweder, ausdrücklicher oder impliziter Form, mit Ausnahme gesetzlich vorgesehener Gebrauchslizenzen.
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16.3 In Bezug auf die vom Käufer an Hach übermittelten personenbezogenen Daten sichert der Käufer zu, dass er ordnungsgemäß befugt ist, diese Daten zu übermitteln und offenzulegen, und dass er alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten wird. Der Käufer erkennt an, dass Hach personenbezogene Daten des Käufers in Übereinstimmung mit der Datenschutz-richtlinie von Hach verwaltet, die unter https://de.hach.com/privacypolicy abrufbar ist und durch Verweis Bestandteil dieser AGB ist.
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16.4 Für andere Daten und Informationen des Käufers, die Hach im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Produkte durch den Käufer empfängt, hierunter Daten, die die Produkte aufzeichnen und an Hach übermitteln, erteilt der Käufer Hach und seinen verbundenen Unternehmen das nicht-ausschließliche, kostenfreie, dauerhafte und unwiderrufliche, weltweit gültige Recht, diese Daten und Informationen zum Zwecke des Betriebs und der Wartung der Produkte zu verwenden, zusammenzustellen, zu verteilen, anzuzeigen, zu speichern und zu verarbeiten, sie zu reproduzieren und umzuwandeln, außerdem in anonymisierter Form zusammenzuführen und zur Unterstützung von Marketing-, Vertriebs- und Produktentwicklungsaktivitäten zu verwenden.
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17 BESONDERE REGELUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN:
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17.1 Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus Hachs Angebot und/oder Auftragsbestätigung für die bestellten Dienstleistungen.
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17.2 Zahlungen für Dienstleistungen sind entweder am Tag der Leistungserbringungen oder mit Eingang der Rechnung fällig, je nachdem, was später eintritt.
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17.3 Änderungen und zusätzliche Vergütung für Dienstleistungen: Dienstleistungen, die aufgrund der folgenden Umstände erbracht werden müssen, sind zusätzlich für Arbeitsaufwand, Reisen und Teile zu vergüten: (a) Änderungen an Waren, die Hach nicht schriftlich gestattet hat; (b) Beschädigungen, die auf unrichtigen Gebrauch oder Umgang, auf Unfälle, Fahrlässigkeit, Stromschläge, oder Verwendung in einem Umfeld oder einer Anwendung zurückzuführen sind, für die die Waren nicht konzipiert sind bzw. die nicht in Hachs Produkthandbuch vorgesehen ist; (c) die Verwendung von Teilen oder Anbauten, die nicht Hach geliefert hat; (d) Beschädigungen aufgrund von Kriegshandlungen, Terrorismus oder Natur-katastrophen; (e) Dienstleistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten; (f) fehlen-de Vorbereitungsmaßnahmen gemäß Hachs Anweisung; oder (g) Reparaturen, die zum Erreichen der Herstellerspezifikationen bei Aktivierung eines Dienstleistungsvertrags notwendig sind.
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17.4 Gewöhnliche Geschäftszeiten für die Erbringung von Dienstleistungen sind die örtlichen Bürozeiten von Montag bis Freitag, nicht jedoch staatliche Feiertage.
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17.5 Die Verpflichtung zur Abnahme von Dienst-leistungen durch den Käufer richtet sich nach § 640 BGB. Es soll stets ein Abnahmeprotokoll erstellt werden, das sowohl Hach als auch der Käufer unterzeichnen.
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18 ÄNDERUNGEN UND ZUSÄTZLICHE KOSTEN:
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Hach behält sich das Recht vor, Konstruktionsänderungen oder Verbesserungen an Produkten derselben allgemeinen Klasse wie die vertragsgemäß zu liefernden Produkte vorzunehmen, ohne dass eine Haftung oder Verpflichtung besteht, solche Änderungen oder Verbesserungen in die vom Käufer bestellten Produkte einzubauen, es sei denn, dies wurde vor dem Liefertermin der Produkte schriftlich vereinbart. Verlangt der Käufer die Lieferung zusätzlicher oder anderer Produkte, so hat Hach Anspruch auf eine zusätzliche angemessene Vergütung; anderslautende Bestimmungen in der Bestellung des Käufers (z.B. Festpreise) gelten nicht.
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19 ZUGANG ZU ANLAGEN/VORBEREITUNG/ ARBEITSSICHERHEIT/UMWELTSCHUTZ-BESTIMMUNGEN:
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19.1 Bei der Ausführung von Dienstleistungen durch Hach wird der Käufer unverzüglich Zugang zu seinen Anlagen gewähren.
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19.2 Der Käufer ist allein verantwortlich für die Ausführung von Back-ups oder anderen Datensicherungen vor Ausführung von Dienstleistungen zum Zweck des Schutzes von Daten vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung.
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19.3 Den Käufer trifft die alleinige Verkehrssicherungspflicht und Kontrolle seiner Liegenschaften und Anlagen, einschließlich jener Bereiche, in denen Hachs Mitarbeiter oder Auftragnehmer Reparaturen, Wartungen oder sonstige Dienstleistungen ausführen. Der Käufer wird während der Ausführung der Dienstleistungen auf die Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sowie die Gewährleistung des Arbeitsschutzes und des Schutzes der Anlagen und Geräte achten.
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19.4 Der Käufer ist der Verursacher aller anfallenden Abfälle einschließlich aber nicht beschränkt auf gefährliche Abfälle, die bei der Erfüllung des Vertrags einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen anfallen. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich auf eigenes Risiko und eigene Kosten für die Entsorgung aller Abfälle zu sorgen.
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19.5 Der Käufer wird auf seine Kosten Hachs Mitarbeitern und Auftragnehmern, die auf den Liegenschaften des Käufers arbeiten, alle Informationen und Trainings zukommen lassen, die nach einschlägigen Sicherheits-standards und dem Regelwerk des Käufers erforderlich sind. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, dass alle Waren, an denen Dienstleistungen auszuführen sind, sich an einem Ort befinden bzw. dorthin verbracht werden, wo die Sicherheit der Hach-Techniker gewährleistet ist und die Arbeitsbedingungen die störungsfreie Ausführung der Dienstleistungen gewährleisten. Hachs Techniker werden unter unsicheren Bedingungen die Arbeit nicht aufnehmen und der Käufer hat diejenigen Kosten zu tragen, die wegen Abbruch von Terminen und Neuterminierung und Arbeitsfortsetzung wegen Nichtbeachtung der Sicherungspflichten entstehen.
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19.6 Falls der Käufer verlangt, dass Hachs Mitarbeiter oder Auftragnehmer an vom Käufer veranstalteten Sicherheits- oder Compliance-Trainingsprogrammenteilneh-men, wird der Käufer Hach den gewöhnlichen Stundensatz zzgl. Spesen zahlen. Die Teilnahme an solchen Trainings führt nicht zur Gewährung oder Erweiterung von Hachs Produkt-Gewährleistung oder anderer Pflichten und ist nicht als Änderung, Erweiterung, Einschränkung oder Ablösung dieser AGB und/oder des Vertrags zu sehen.
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20 EINHALTUNG VON GESETZEN:
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20.1 Hach gewährleistet, dass alle vertragsgemäß gelieferten Produkte den für die Herstellung und Lieferung geltenden Gesetzen und Regularien der Europäischen Union entsprechen.
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20.2 Export- und Importgenehmigungen und Einhaltung von Exportkontrollregelungen:
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20.2.1 Soweit nicht abweichend im Vertrag und/oder durch anwendbares zwingendes Recht geregelt, ist der Käufer für das Einholen aller erforderlichen Aus- und Einfuhrgenehmigungen verantwortlich und trägt (entsprechend den geltenden oder vereinbarten Lieferbedingungen) alle damit verbundenen Risiken und Kosten.
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20.2.2 Der Käufer ist verpflichtet alle Gesetze und Vorschriften der E.U. und aller anderen anwendbaren Rechtsordnungen einzuhalten, die für die Installation, den Gebrauch oder den Weiterverkauf der Produkte gelten, einschließlich der geltenden Import-, Export- und Re-exportkontrollgesetze und -vorschriften und aller anderen Länder mit entsprechender Zuständigkeit,, und wird alle Ausfuhrgenehmigungen einholen, die im Zusammenhang mit jedem späteren Export, Re-Export, Weiterleitung und Verwendung aller im Rahmen des Vertrags gelieferten Produkte und Technologien erforderlich werden. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, die Produkte weder direkt noch indirekt in Länder zu verkaufen, zu exportieren oder zu re-exportieren, in die der Verkauf, der Export oder der Reexport der Produkte nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften verboten ist und verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass angemessene Mechanismen vorhanden sind, um die Einhaltung dieser Bestimmungen durch Dritte in der weiteren Handelskette zu gewährleisten.
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20.2.3 Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt und die geltenden Gesetze und Vorschriften stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element dieser AGB und/oder dieses Vertrags dar. Ohne die Rechtsmittel von Hach nach den geltenden Gesetzen einzuschränken, kann Hach den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Hach in gutem Glauben davon ausgehen kann, dass der Käufer gegen eine Bestimmung dieses Abschnitts verstoßen hat oder gegen die auf diese AGB und/oder diesen Vertrag anwendbaren Gesetze oder Vorschriften verstoßen hat, oder verursacht hat, dass Hach gegen die auf diese AGB und/oder diesen Vertrag anwendbaren Gesetze oder Vorschriften verstößt.
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20.2.4 Der Käufer ist verpflichtet, Hach unverzüglich über etwaige Probleme in Bezug auf diesen Abschnitt, einschließlich etwaiger diesbezüglicher Aktivitäten Dritter, zu informieren und Hach auf Anfrage Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Abschnitt zur Verfügung zu stellen.
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20.3 Einhaltung der geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption:
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Der Käufer wird sich an alle örtlichen, nationalen oder internationalen Gesetze zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, zur Einflussnahme und zu unerlaubten Geschenken halten, hierunter auch §§ 299ff StGB und den U.S. Foreign Corrupt Practices Act („FCPA“), soweit sich diese auf die Geschäftstätigkeit des Käufers in Verbindung mit dem Vertrag beziehen. Der Käufer wird im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit in Verbindung mit dem Vertrag Zahlungen oder andere geldwerte Leistungen keiner natürlichen oder juristischen Person, keinem Beamten, sonstigen Regierungsmitarbeiter oder Mitarbeiter eines Regierungsunternehmens, keiner politischen Partei oder ihren Mandatsträgern, und keinem Regierungs- oder Parteiamtskandidaten direkt oder indirekt anbieten, zusagen, zahlen oder sonst zukommen lassen, um diese Personen oder Organisationen dazu zu beeinflussen, Hach oder dem Käufer einen nicht gerechtfertigten geschäftlichen Vorteil zu verschaffen oder zu erhalten, oder in sonstiger Weise den Zweck oder Effekt haben, Bestechung im öffentlichen oder privatgeschäftlichen Verkehr, die Annahme oder Duldung von Einflussnahme oder unerlaubten Geschenken oder sonstige ungesetzliche oder unerlaubte Mittel zur Geschäftsanbahnung oder Vorteilserreichung umzusetzen. Hach legt dem Käufer nahe, von der Möglichkeit des „Speak Up!“ Gebrauch zu machen, wenn er in Bezug auf den Vertrag von Gesetzesverstößen oder Verletzungen von Regularien oder der Veralto Standards of Conduct („SOC“) Kenntnis erhält. Unter https://www.veralto.com/integrity-compliance/ und www.veraltointegrity.com sind die SOC bzw. Zugang zu Hachs Helpline Portal zu finden.
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21 BEZIEHUNG DER PARTEIEN:
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Der Käufer ist kein Beauftragter oder Vertreter Hachs und wird sich als solcher unter keinen Umständen darstellen, es sei denn, der Käufer hat hierauf ein besonderes Vollmachtsschreiben erhalten, das Umfang und Einschränkungen der Vollmacht festlegt.
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22 HÖHERE GEWALT :
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22.1 Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Käufers haftet weder Hach noch der Käufer für vollständige oder teilweise Leistungsverzögerungen, oder für Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie z. B. höhere Gewalt, Feuer, Streiks, Epidemien, Pandemien, Embargos, Handlungen der Regierung oder anderer ziviler oder militärischer Behörden, Krieg, Aufruhr, Transportverzögerungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften, Materialien, Produktionsanlagen oder Transportmitteln oder andere ähnliche Ursachen ("Ereignis höherer Gewalt"). In einem solchen Fall hat die verzögerte Partei die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen. Die verzögerte Partei bemüht sich nach Kräften, den Ausfall oder die Verzögerung zu beenden und sicherzustellen, dass die Auswirkungen eines solchen Ereignisses höherer Gewalt so gering wie möglich gehalten werden. Die von der Verzögerung betroffene Partei kann: (a) die Erfüllungsfrist für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt verlängern oder (b) vom nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurücktreten, ohne Vertragsstrafen auszulösen und ohne in Verzug zu geraten oder als vertragsbrüchig angesehen zu werden, wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als neunzig (90) Tage andauert. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt die Fähigkeit von Hach beeinträchtigt, ihre Verpflichtungen zum vereinbarten Kaufpreis zu erfüllen, oder wenn die Kosten von Hach infolge eines solchen Ereignisses höherer Gewalt höher sind, kann Hach den Kaufpreis nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer entsprechend erhöhen.
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23 BEENDIGUNG:
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23.1 Bei Dauerschuldverhältnissen kann Hach nach eigenem Ermessen mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen jeden Auftrag für den Verkauf von Produkten kündigen und eine anteilige Rückerstattung für im Voraus bezahlte oder nicht gelieferte Produkte leisten.
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23.2 Jede Partei kann den Vertrag gemäß diesen AGB mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird. Dieser Vertrag wird automatisch beendet, wenn (i) eine der Parteien Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt, (ii) ein freiwilliges oder unfreiwilliges Insolvenzverfahren im Namen oder gegen die betreffende Partei eingeleitet wird (mit Ausnahme von unfreiwilligen Insolvenzen, die innerhalb von sechzig (60) Tagen abgewiesen werden), (iii) eine der Parteien einen freiwilligen Auflösungsbeschluss gefasst hat oder (iii) für eine der Parteien ein Konkursverwalter oder Treuhänder für ihr gesamtes oder einen wesentlichen Teil ihres Vermögen bestellt wird. Bei Beendigung des Vertrags werden alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und etwaige Zinsen sofort fällig und sind vom Käufer unverzüglich zu bezahlen.
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24 ABTRETUNGSVERBOT & KEIN VERZICHT :
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Der Käufer darf den Vertrag oder vertragliche Rechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Hachs übertragen oder abtreten. Unterlässt es eine der Parteien, auf die strikte Erfüllung einer Bestimmung dieses Vertrages zu bestehen oder ein darin enthaltenes Recht oder Privileg auszuüben, oder verzichtet sie auf die Geltendmachung einer Verletzung der Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages, so ist dies nicht als nachträglicher Verzicht auf diese Bestimmungen, Rechte oder Privilegien auszulegen, und diese bleiben weiterhin in Kraft und wirksam, als ob kein Verzicht erfolgt wäre.
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25 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND:
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25.1 Auf die Anwendung, Interpretation und Ausführung des Vertrages und der darauf bezogenen Rechtshandlungen sind ausschließlich die Gesetze der Bundes-republik Deutschland anzuwenden, unter Ausschluss der Übereinkunft über den internationalen Güterhandel (CISG).
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25.2 Soweit nicht Hach und der Käufer ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren und sofern gesetzlich zulässig, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertragsbezogenen Rechtsstreitig-keiten, die die Parteien nicht gütlich beilegen können. Hach ist jedoch außerdem be-rechtigt, den Käufer am Gericht des Sitzes des Käufers zu verklagen.
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26 GESAMTE VEREINBARUNG & VERTRAGSÄNDERUNGEN:
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26.1 Diese AGB bilden die Einigung der Parteien abschließend ab und ersetzen alle früheren Abreden und Erklärungen der Parteien, gleich ob in schriftlicher oder mündlicher Form.
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26.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages sind für Hach nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden, sich eindeutig auf diese AGB beziehen und die entsprechende Verein-barung von einem zeichnungsberechtigten Vertreter Hachs unterzeichnet wird.
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26.3 Falls sich einzelne Bestimmungen dieser AGB bzw. eines Vertrages als unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB bzw. des Vertrages unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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BESONDERE B EDINGUNGEN FÜR RTC SERVICES
1. Wenn der Käufer Real Time Control Services (RTC Services) bestellt hat, gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren und Diensleistungen durch Hach die folgenden besonderen Bedingungen für RTC Services. Im Falle von Widersprüchen, gelten diese besonderen Bedingungen für RTC Services vorrangig.
2. Bei RTC-Services überwacht Hach die Sensorausrüstung sowie RTC Module des Käufers aus der Ferne und prüft bestimmte Sensor- und RTC-Daten, um dem Käufer Anleitungen zu Wartung der Sensorausrüstung und der RTC Module zu geben.
3. Die Hach Remote Services umfassen: Fernüberwachung der Anlage und der RTC Module mit aktiver Rückmeldung von Warnungen und Fehlern; schnelle Unterstützung bei technischen Defekten oder Problemen an der Hach-Sensorausrüstung mit Remote-Fehlerbehebung durch dedizierte Experten des technischen Supports von Hach; Zugang zum laufenden technischen Support von Hach für RTC-Lösungen; Erinnerung an vorbeugende Wartung; Überprüfung und Empfehlungen zu möglichen Anpassungen der RTC-Einstellungen; Software-Updates (falls erforderlich); Backup des Systems und Speicherung der Sensordaten.
4. Die Fernkonnektivität wird über TeamViewer© oder über CLAROS erreicht.
5. Sofern der Käufer CLAROS-Dienste bestellt hat, gelten die besonderen Bedingungen für CLAROS-Dienste (https://www.hach.com/claros/terms) („CLAROS-Bedingungen“), die durch Bezugnahme in die vorliegenden Bedingungen aufgenommen werden und Teil dieser Bedingungen sind.
6. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Hach sich mit dem RTC-System des Käufers aus der Ferne verbindet und auf dieses zugreift, um diese Leistungen erbringen zu können. Soweit möglich, und anwendbar, wird Hach den Käufer im Voraus über jede Fernverbindung mit dem RTC-System informieren.
7. VERANTWORTLICHKEITEN DES KÄUFERS:
7.1. Analytische Instrumentierung: Die Auswahl der geeigneten Messtechnik, die korrekte Installation sowie der angemessene Betrieb und die Wartung der analytischen Instrumentierung sind entscheidend für die Erlangung genauer Messdaten. Diese Aufgaben liegen ausschließlich in der Verantwortung des Käufers.
7.2. Konnektivität zum Internet: Für den Fernzugriff auf und die Interaktion mit dem RTC-System müssen die RTC-Module über das Internet mit dem Hach Service verbunden sein. Die Anbindung an das Internet liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers.
8. Unter Berücksichtigung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren und Diensleistungen durch Hach festgelegten Haftungsbeschränkungen übernimmt Hach im Rahmen der Durchführung der RTC-Services insbesondere keine Haftung für Schäden, Ansprüche, Strafen oder Aufwendungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit (1) einem Versagen der Anlage oder des Geräts durch den Käufer, (2) den Betriebsergebnissen, (Sensor)Daten, Werten, Ablaufwerte/Kennzahlen der Anlage oder des Geräts des Käufers, (3) einem fehlerhaften oder unvollständigen Integrationskonzept (z.B. fehlende Implementierung von Rückfallebenen in SPS Programmen, welche die RTC Sollwerte verarbeiten) des RTC Systems in die Anlage oder des Geräts des Käufers, (4) einem unbefugten Zugriff Dritter auf (Sensor)Daten, (Ablauf)Werte, Kennzahlen oder den Betrieb der Anlage oder des Geräts des Käufers ergeben.
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