Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Hach Produkten /General Terms and Conditions (English Version)

In diesem Dokument sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für den Vertrieb von Waren („Waren“) und Dienstleistungen („Dienstleistungen“) durch die Hach Lange GmbH, Deutschland („Hach“) an den Erstkäufern („Käufer“) festgelegt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, bezeichnet „Hach“ nur die Hach Lange GmbH und keine weiteren, verbundenen Unternehmen. Diese AGB regeln die Rechte, Pflichten und Ansprüche von Hach und dem Käufer in Bezug auf alle Angebote und alle darauf bezogenen Bestellungen oder Kaufverträge über Waren und/ oder Dienstleistungen. Diese AGB finden gleichermaßen Anwendung auf Waren und Dienstleistungen, die gemeinsam auch als „Produkte“ bezeichnet werden, mit Ausnahme solcher Regelungen, die sich speziell nur auf Waren oder Produkte beziehen, und insbesondere mit der Ausnahme von § 14, der zusätzliche bzw. abweichende Bestimmungen für durch Hach erbrachte Dienstleistungen trifft.

 

  1. ANWENDUNG DER AGB: Diese AGB werden unmittelbar und/ oder durch Bezugnahme Bestandteil der Angebote oder Angebotsbestätigungen Hachs. Die AGB sind nur auf Unternehmer und öffentliche Körperschaften und Sondervermögen anwendbar (§ 310 Abs. 1 BGB). Zusätzliche oder abweichende Vertragsbedingungen des Käufers weist Hach zurück, ungeachtet des Umfangs oder der Art der Abweichung, und unabhängig davon, ob Hach die Bestellung des Käufers über Waren und/ oder Dienstleistungen annimmt.

 

  1. VERTRAGSABSCHLUSS: Ein Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag (jeweils ein „Vertrag“) kommt unter Einbeziehung dieser AGB folgendermaßen zustande: (i) Erteilung einer Bestellung durch den Käufer unter Bezugnahme auf ein bindendes Angebot Hachs, oder (ii) schriftliche Bestätigung einer Bestellung des Käufers durch Hach, oder (iii) Beginn der Ausführung der Leistung seitens Hach gemäß der Bestellung des Käufers.

 

  1. STORNIERUNG:

3.1 Der Käufer ist berechtigt, Warenbestellungen zu stornieren, sofern die Waren im Originalzustand binnen 30 Tagen nach Lieferung auf Kosten des Käufers retourniert werden; Hach darf die Rücknahme davon abhängig machen, dass der Käufer im angemessenen Umfang die Auslagen Hachs für Handling, Prüfung, Lagerhaltung, Versand und Buchhaltung trägt.

3.2 Hach ist berechtigt, Bestellungen von Waren ganz oder teilweise zu stornieren, soweit der Käufer für diese Waren trotz Fristsetzung nicht die erforderlichen Importgenehmigungen oder örtlich geforderten Zertifikate beibringt oder sonstige Liefervoraussetzungen nicht erfüllt.

3.3 Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben von den obigen Bestimmungen unberührt.

 

  1. WARENLIEFERUNGEN: Lieferungen von Waren werden CPT (Incoterms 2020) ab Hachs Lager in Berlin, Deutschland, ausgeführt. Hach ist jederzeit berechtigt nach eigenem Ermessen, Teillieferungen von Produkten an den Käufer vorzunehmen, sofern diese für den Käufer zumutbar sind. Jede Lieferung stellt einen separaten Verkauf dar, und der Käufer hat für die gelieferten Einheiten zu zahlen, unabhängig davon, ob eine solche Lieferung eine vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrags darstellt. Hach wird sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bemühen, Waren gemäß den im Vertrag vorgesehenen Fristen bzw. Zeitpunkten zu liefern, oder, sofern derartige Zeitangaben fehlen, innerhalb der bei Hach üblichen Lieferzeiträume für Waren. Gegen Zuzahlung kann mit dem Käufer vereinbart werden, dass Waren eilig geliefert werden.

 

  1. PRÜFUNG & KOSTEN: Der Käufer ist verpflichtet, die gemäß dem Vertrag gelieferten Waren unverzüglich nach deren Erhalt zu prüfen und zu akzeptieren. Sollte die Ware nicht mit den geltenden Spezifikationen übereinstimmen, wird der Käufer Hach unverzüglich schriftlich über diese Abweichung informieren. Hach erhält eine angemessene Gelegenheit, die nicht konformen Waren nach eigenem Ermessen zu reparieren oder zu ersetzen. Hach wird nach eigenem Ermessen die Reparaturen in einem von Hach bestimmten Werk oder am Standort des Käufers durchführen. Ein Käufer, der Garantieleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss sich mit Hach in Verbindung setzen, um Anweisungen über den Reparaturort und die damit verbundene Logistik zu erhalten. Im Falle von nicht konformen Waren übernimmt Hach die Versandkosten von/zur ursprünglichen Kaufadresse in der EU, wenn der Versand mit dem von Hach bevorzugten Transportunternehmen vereinbart wurde; alle anderen Formen des Versands, der Versand und/oder Reparaturen außerhalb der EU sowie die Kosten für die Deinstallation und Installation gehen zu Lasten des Käufers. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer, die im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren angenommen hat und dass er auf eine solche Abweichung verzichtet, wenn eine solche schriftliche Mitteilung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Lieferung bei Hach eingeht. Dies gilt nicht für versteckte Mängel/Nichtkonformitäten der Ware; der Käufer muss Hach unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich benachrichtigen.

 

  1. GEBRAUCHSBESCHRÄNKUNGEN: Der Käufer wird die Waren nur für die in Hachs Katalogen oder sonstigen Produktbeschreibungen beschriebenen Anwendungen einsetzen. Die Gewährleistung für jeden anderen Gebrauch lehnt Hach ab, es sei denn, Hach hat einer solchen Anwendung zuvor schriftlich zugestimmt. Der Käufer wird die Waren unter keinen Umständen in oder für Arzneimittel, Nahrung, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika oder human- oder tiermedizinischen Anwendungen einsetzen. Außerdem wird der Käufer sie nicht in Anwendungen einsetzen, die ein besonderes Medizinprodukt erfordern, es sei denn, die Ware ist hierfür ausdrücklich zugelassen.

 

  1. PREISE & LIEFERMENGEN:

7.1 Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich mit Lieferung gemäß CPT (Incoterms 2020). Die aufgeführten Preise stellen einen Kostenvoranschlag für die Produkte/Dienstleistungen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten dar. Die tatsächlich berechneten Beträge werden am Tag der Lieferung zusammen mit den tatsächlichen Frachtkosten und der Hach Liefer- und Transportrichtlinie festgelegt. Darüber hinaus ist Hach berechtigt, einen vorübergehenden Preisaufschlag zu erheben, wenn sich die Kosten in der Lieferkette (z.B. Material-, Arbeits- und Frachtkosten) seit Vertragsabschluss erheblich erhöht haben.

7.2 Alle Preise sind stets als Nettopreise angegeben; sie verstehen sich insbesondere ohne MWSt., Zölle (soweit diese gem. CPT (Incoterms 2020) dem Käufer zugewiesen sind), Kosten für besondere Leistungen wie Versicherungen, Maklergebühren, besondere Erlaubnisse oder Zertifikate, oder andere Kosten, die aufgrund der Warenlieferung anfallen. Der Käufer wird MWSt., Zölle (wie gem. CPT (Incoterms 2020) vorgesehen) und die übrigen Kosten und Gebühren übernehmen oder Hach einen akzeptablen Befreiungsnachweis vorlegen; diese Verpflichtung besteht auch nachvertraglich fort.

7.3 Hach behält sich vor, vor Vertragsabschluss Mindestbestellmengen festzulegen und wird den Käufer ggf. hierüber unterrichten.

7.4 Falls der Käufer über die im Vertrag beschriebenen Waren oder Dienstleistungen hinaus weitere Waren oder Dienstleistungen bestellen möchte oder erhebliche Änderungen der Waren oder Dienstleistungen wünscht, steht Hach eine angemessene zusätzliche Vergütung zu.

 

  1. ZAHLUNGEN:

8.1 Alle Zahlungen sind in Euro zu leisten, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.

8.2 Bei Internetbestellungen ist der Kaufpreis zu dem Zeitpunkt und in der Weise zu entrichten, wie dies auf der jeweiligen Website beschrieben ist. Rechnungen für alle anderen Bestellungen werden innerhalb 30 Tagen nach Zugang fällig; Zahlungen sind auf das auf der Vorderseite von Hachs Rechnung angegebene Konto zu entrichten. Bei Käufern ohne bekannten Bonitätsstatus darf Hach bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte verlangen.

8.3 Falls Zahlungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang geleistet werden, darf Hach, unbeschadet gesetzlicher Rechte: a) weitere Lieferungen aussetzen, bis die fälligen Rechnungen beglichen sind, b) weitere Lieferungen von Barzahlung bei Auslieferung oder Bar-Vorauszahlung abhängig machen, selbst wenn die fälligen Rechnungen später ausgeglichen werden, c) Zinsen gemäß §§ 247, 288 BGB und/ oder eine Bearbeitungsgebühr von 40 EUR als pauschalierten Schadensersatz (§ 288 Abs. 5 BGB) verlangen, d) vom Vertrag zurücktreten und die unbezahlten Waren herausverlangen, sofern der Käufer auch nach angemessener Fristsetzung keine Zahlung leistet, e) die oben beschriebenen Rechte auch kumulativ ausüben. Hachs Recht, weiteren Verzugsschadensersatz zu verlangen, insbesondere Rechtsverfolgungskosten ersetzt zu verlangen, bleibt unberührt.

8.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

8.5 Falls Hach nach Vertragsabschluss Kenntnis von Umständen erlangt, die das Risiko der Nichterfüllung durch den Käufer nahelegen, darf Hach Barzahlung oder andere Sicherheiten verlangen. Falls der Käufer diese trotz angemessener Fristsetzung nicht beibringt, darf Hach vom Vertrag zurücktreten.

8.6 Eigentum an Waren und Ergebnissen von Dienstleistungen geht an den Käufer erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, der Servicegebühr oder sonst vereinbarten Vergütung für diese Waren oder Dienstleistungen über. Auf Verlangen von Hach wird der Käufer auf seine Kosten mit Hach kooperieren und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um diesen Eigentumsvorbehalt durchzusetzen.

8.7 Der Käufer und Hach sind sich des Betrugsrisikos bewusst, dass sich ergeben kann, wenn Personen im Namen eines Unternehmens sofortige Zahlung auf ein neues Konto verlangen. Um dieses Risiko auszuschließen, wird der Käufer neue oder geänderte Bankverbindungen telefonisch bei Hachs Finanzabteilung (Forderungsmanagement) unter der Nr. +49 (0) 30 809 860 anmelden, bevor Gelder zu diesen Konten überwiesen werden. Die Parteien sind sich einig, dass sie niemals Bankverbindungen ändern und dann sofortige Zahlung verlangen, sondern stets eine Wartezeit von zehn (10) Tagen zur Überprüfung verstreichen lassen, und ausstehende Beträge erst dann zur Zahlung auf die neuen Konten fällig stellen. Zahlungen des Käufers auf neue Konten, die nicht wie oben beschrieben, telefonisch bestätigt wurden, wirken nicht schuldbefreiend.

 

  1. BESCHRÄNKTE GARANTIE:

Hach garantiert, dass die im Rahmen des Vertrages verkauften Waren frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und bei Verwendung gemäß den Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers den ausdrücklichen schriftlichen Garantien für die gekauften Waren entsprechen. Die Gewährleistungsfrist für Waren beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab Lieferung, es sei denn, eine kürzere oder längere Frist ist ausdrücklich in der entsprechenden Bedienungsanleitung von Hach angegeben oder wurde zwischen den Parteien für die betreffenden Waren schriftlich vereinbart; in diesem Fall gilt die kürzere oder längere Frist. Hach garantiert, dass die im Rahmen des Vertrages erbrachten Dienstleistungen für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach Beendigung der Dienstleistungen frei von Verarbeitungsfehlern sind. Bei den von Hach für die Erbringung der Dienstleistungen gelieferten Teilen kann es sich um neue oder überholte Teile handeln, die in ihrer Funktion neuen Teilen gleichwertig sind. Hach behält sich das Recht vor, während eines Serviceeinsatzes ausgetauschte Teile, die aufgrund von normalem Verschleiß ausgetauscht werden, zum Listenpreis in Rechnung zu stellen, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, diese Teile zu bezahlen. Für Ersatzteile gilt eine Garantie von neunzig (90) Tagen oder, falls länger, die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantie für die reparierte Ware. Alle nicht funktionierenden Teile, die von Hach repariert werden, gehen in das Eigentum von Hach über. Auf Verbrauchsmaterialien wie z.B. Reagenzien, Batterien, Quecksilberzellen und Glühbirnen werden keine Garantien gewährt. Alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Gewährleistungen, Bedingungen und Zusicherungen, die sich aus einem Gesetz, einer Rechtsvorschrift, dem Handelsbrauch oder anderweitig ergeben, einschließlich der stillschweigenden Gewährleistung der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, werden hiermit ausgeschlossen. Jegliche Änderungen an den Produkten, die nicht von Hach oder seinen autorisierten Personen vorgenommen wurden, und/oder die Verwendung von Teilen, die nicht ursprünglich von Hach oder seinem Erstausrüster hergestellt wurden, machen diese beschränkte Garantie ungültig. Das einzige Rechtsmittel für Produkte, die dieser eingeschränkten Garantie nicht entsprechen, ist nach angemessener Wahl von Hach der Ersatz, die Reparatur, die Nacherfüllung der nicht konformen Leistungen, die Gutschrift oder die (teilweise oder vollständige) Rückerstattung des Kaufpreises. Siehe Klausel 5 PRÜFUNG & KOSTEN für Einzelheiten über den Ort und die Aufteilung der Logistikkosten für Reparaturen und Ersatzleistungen. Diese Abhilfe gilt nicht als fehlgeschlagen, solange Hach bereit ist, die Reparatur, den Ersatz oder die Nacherfüllung, die Gutschrift oder die Rückerstattung zu leisten. Hach behält sich das Recht vor, die Garantie für Produkte auszuschließen, die nicht von Hach-Technikern oder einem zertifizierten Hach-Händler in Betrieb genommen wurden; jede Reparatur solcher Produkte geht zu Lasten des Käufers.

 

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Weder Hach noch die von Hach entschädigten Parteien haften gegenüber den vom Käufer entschädigten Parteien unter irgendwelchen Umständen für besondere, dreifache, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden an oder Verlust von Eigentum, das nicht für die gemäß dem Vertrag gekauften Produkte bestimmt ist; Schäden, die bei der Installation, der Reparatur oder dem Ersatz entstehen; entgangene Gewinne, Einnahmen oder Gelegenheiten; Nutzungsausfall; Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ausfallzeiten der Produkte oder ungenauen Messungen oder Berichten ergeben; die Kosten für Ersatzprodukte; oder Ansprüche von Kunden der vom Käufer entschädigten Parteien für solche Schäden, unabhängig davon, wie sie verursacht wurden und ob sie auf Gewährleistung, Vertrag und/oder unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung oder sonstigem) beruhen. Die Gesamthaftung von Hach und den von Hach entschädigten Parteien, die sich aus der Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages oder der Verpflichtungen von Hach im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung und/oder der Verwendung der Produkte ergibt, übersteigt in keinem Fall den doppelten Betrag des tatsächlich an Hach für die gelieferten Produkte bezahlten Betrages.

  1. MARKEN UND ANDERE WARENZEICHEN

 11.1 Der Käufer darf Ursprungshinweise an und innerhalb der Ware, hierunter insbesondere Marken, Angaben und Zeichen auf Schildern oder gegossenen, geformten oder maschinell bearbeiteten Teilen der Waren weder entfernen noch verändern.

11.2 Der Käufer darf Patent- oder Seriennummern an und innerhalb der Waren, hierunter insbesondere auf Schildern oder gegossenen, geformten oder maschinell bearbeiteten Teilen der Waren weder entfernen noch verändern.

 

  1. SOFTWARE: Die Bedingungen für Software-Lizenzen richten sich nach den besonderen Software-Lizenzverträgen, die den Software-Speichermedien beigegeben sind. Auf Anfrage des Käufers wird Hach diese Bedingungen vor Vertragsabschluss im Sinne von Nr. 2 dieser AGB mitteilen. Falls derartige besondere Bedingungen nicht verwendet werden, und für alle andere Software außer Open Source Software, erhält der Käufer von Hach eine persönliche, nicht-exklusive Lizenz für den Zugang zur und Gebrauch der Software, soweit dies zur Verwendung der vom Käufer erworbenen Produkte notwendig ist. Außerdem darf der Käufer die Software verwenden, soweit dies urheberrechtlich ausdrücklich zum Zweck der Sicherung, Betrachtung, Untersuchung oder zum Funktionstest der Software oder zur Prüfung der Funktion mit anderen Programmen vorgesehen ist. Der Käufer erkennt diese Lizenzbedingungen ausdrücklich an. Soweit Hach Open Source Software bereitstellt, darf der Käufer diese gemäß den Lizenzbedingungen verwenden, zu denen die Open Source Software verfügbar ist. Rechteinhaber dieser Software ist stets der Lizenzgeber.
  2. GESCHÜTZTE INFORMATIONEN; DATENSCHUTZ: „Geschützte Informationen“ sind von Hach als schutzfähig angesehene Informationen, technische Daten oder Know-how in jeder Form, gleich ob dokumentiert oder in maschinenlesbaren oder physischen Komponenten, in Benutzeroberflächen oder Designs verkörpert, hierin eingeschlossen Service- und Wartungshandbücher.

 

Der Käufer und seine Kunden, Mitarbeiter und Beauftragte werden von Hach empfangene Geschützte Informationen vertraulich behandeln, sie nur zur Anwendung der Produkte, wie im Vertrag beschrieben, verwenden und sie ohne Hachs vorherige schriftliche Zustimmung weder weitergeben oder veröffentlichen noch für die Herstellung, Beschaffung, Wartung oder Kalibrierung von ähnlichen Waren verwenden, oder die Herstellung, Wartung, Kalibrierung oder Beschaffung durch Dritte ermöglichen, oder sie nachahmen oder sonst sich aneignen. Diese Verpflichtungen finden keine Anwendung auf Geschützte Informationen, bei denen der Käufer belegen kann, dass sie

  • öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass der Käufer oder eine andere berechtigte Person insofern eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt
  • der Käufer von einer dritten Person in rechtlich zulässiger Weise erhält oder erhalten hat
  • der Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits unabhängig von Hach gekannt hat, ohne dass ihm Geschützte Informationen zur Verfügung standen
  • die Dritten aufgrund zwingender Rechtsvorschriften offengelegt werden müssen. Diese Ausnahme kommt dem Käufer nur zugute, wenn er Hach von der Anwendung der zwingenden Offenlegung unverzüglich schriftlich unterrichtet und alle Möglichkeiten ausschöpft, um die Offenlegung auf das rechtlich mögliche Mindestmaß zu reduzieren.

Sämtliche Geschützten Informationen verbleiben stets in Hachs Eigentum. Hach überträgt oder lizensiert keine Rechte an den Geschützten Informationen oder anderen Schutzrechten bzw. schutzfähigen Rechten an den Käufer, seine Kunden, Mitarbeiter oder Beauftragte in jedweder, ausdrücklicher oder impliziter Form, mit Ausnahme gesetzlich vorgesehener Gebrauchslizenzen. Hach wird personenbezogene Daten des Käufers gemäß seiner Datenschutzbestimmungen behandeln, die unter https://de.hach.com/privacypolicy abrufbar und Bestandteil dieser AGB sind. Für andere Daten und Informationen des Käufers, die Hach im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Produkte durch den Käufer empfängt, hierunter Daten, die die Produkte aufzeichnen und an Hach übermitteln, erteilt der Käufer Hach das nicht-ausschließliche, kostenfreie, dauerhafte und unwiderrufliche, weltweit gültige Recht, diese Daten und Informationen zum Zwecke des Betriebs und der Wartung der Produkte zu verwenden, zusammenzustellen, zu verteilen, anzuzeigen, zu speichern und zu verarbeiten, sie zu reproduzieren und umzuwandeln, außerdem in anonymisierter Form zusammenzuführen und zur Unterstützung von Marketing-, Vertriebs- und Produktentwicklungsaktivitäten zu verwenden.

 

  1. BESONDERE REGELUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN

14.1 Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus Hachs Angebot und/ oder Auftragsbestätigung für die bestellten Dienstleistungen.

14.2 Zahlungen für Dienstleistungen sind entweder am Tag der Leistungserbringungen oder mit Eingang der Rechnung fällig, je nachdem, was später eintritt.

14.3 Änderungen und zusätzliche Vergütung für Dienstleistungen: Dienstleistungen die aufgrund der folgenden Umstände erbracht werden müssen, sind zusätzlich für Arbeitsaufwand, Reisen und Teile zu vergüten: (a) Änderungen an Waren, die Hach nicht schriftlich gestattet hat; (b) Beschädigungen, die auf unrichtigen Gebrauch oder Umgang, auf Unfälle, Fahrlässigkeit, Stromschläge, oder Verwendung in einem Umfeld oder einer Anwendung zurückzuführen sind, für die die Waren nicht konzipiert sind bzw. die nicht in Hachs Produkthandbuch vorgesehen ist; (c) die Verwendung von Teilen oder Anbauten, die nicht Hach geliefert hat; (d) Beschädigungen aufgrund von Kriegshandlungen, Terrorismus oder Naturkatastrophen; (e) Dienstleistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten; (f) fehlende Vorbereitungsmaßnahmen gemäß Hachs Anweisung; oder (g) Reparaturen, die zum Erreichen der Herstellerspezifikationen bei Aktivierung eines Dienstleistungsvertrags notwendig sind.

14.4 Gewöhnliche Geschäftszeiten für die Erbringung von Dienstleistungen sind die örtlichen Bürozeiten von Montag bis Freitag, nicht jedoch staatliche Feiertage.

14.5 Die Verpflichtung zur Abnahme von Dienstleistungen durch den Käufer richtet sich nach § 640 BGB. Es soll stets ein Abnahmeprotokoll erstellt werden, das sowohl Hach als auch der Käufer unterzeichnen.

 

  1. ZUGANG ZU ANLAGEN / VORBEREITUNG / ARBEITSSICHERHEIT / UMWELTSCHUTZBESTIMMUNGEN:

15.1 Bei der Ausführung von Dienstleistungen durch Hach wird der Käufer unverzüglich Zugang zu seinen Anlagen gewähren.

15.2 Der Käufer ist allein verantwortlich für die Ausführung von Back-ups oder anderen Datensicherungen vor Ausführung von Dienstleistungen zum Zweck des Schutzes von Daten vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung.

15.3 Den Käufer trifft die alleinige Verkehrssicherungspflicht und Kontrolle seiner Liegenschaften und Anlagen, einschließlich jener Bereiche, in denen Hachs Mitarbeiter oder Auftragnehmer Reparaturen, Wartungen oder sonstige Dienstleistungen ausführen. Der Käufer wird während der Ausführung der Dienstleistungen auf die Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sowie die Gewährleistung des Arbeitsschutzes und des Schutzes der Anlagen und Geräte achten.

15.4 Der Käufer ist als Verursacher von allen aus den Dienstleistungen resultierenden Abfällen anzusehen, einschließlich gefährlicher Abfälle. Der Käufer ist allein für die Entsorgung aller Abfälle verantwortlich und kostenpflichtig.

15.5 Der Käufer wird auf seine Kosten Hachs Mitarbeitern und Auftragnehmern, die auf den Liegenschaften des Käufers arbeiten, alle Informationen und Trainings zukommen lassen, die nach einschlägigen Sicherheitsstandards und dem Regelwerk des Käufers erforderlich sind. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass alle Waren, an denen Dienstleistungen auszuführen sind, sich an einem Ort befinden bzw. dorthin verbracht werden, wo die Sicherheit der Hach-Techniker gewährleistet ist und die Arbeitsbedingungen die störungsfreie Ausführung der Dienstleistungen gewährleisten. Hachs Techniker werden unter unsicheren Bedingungen die Arbeit nicht aufnehmen und der Käufer hat diejenigen Kosten zu tragen, die wegen Abbruch von Terminen und Neuterminierung und Arbeitsfortsetzung wegen Nichtbeachtung der Sicherungspflichten entstehen.

15.6 Falls der Käufer verlangt, dass Hachs Mitarbeiter oder Auftragnehmer an vom Käufer veranstalteten Sicherheits- oder Compliance-Trainingsprogrammen teilnehmen, wird der Käufer Hach den gewöhnlichen Stundensatz zzgl. Spesen zahlen. Die Teilnahme an solchen Trainings führt nicht zur Gewährung oder Erweiterung von Hachs Produkt-Gewährleistung oder anderer Pflichten und ist nicht als Änderung, Erweiterung, Einschränkung oder Ablösung des Vertrags zu sehen.

 

  1. EXPORT- UND IMPORTGENEHMIGUNGEN UND GESETZESTREUE:

16.1 Soweit nicht abweichend im Vertrag geregelt, ist der Käufer für das Einholen aller erforderlichen Einfuhrgenehmigungen verantwortlich und trägt (entsprechend CPT, Incoterms 2020) alle damit verbundenen Risiken und Kosten.

16.2 Hach gewährleistet, dass alle vertragsgemäß gelieferten Produkte den für die Herstellung und Lieferung geltenden Gesetzen und Regularien der Europäischen Union entsprechen. Der Käufer wird alle Gesetze und Regularien der E.U. und aller anderen anwendbaren Rechtsordnungen befolgen, die sich auf die Installation und den Gebrauch der Produkte beziehen, hierin eingeschlossen Import- und Exportkontrollgesetze, und wird alle Ausfuhrgenehmigungen einholen, die im Zusammenhang mit nachfolgendem Export, Re-Export, Weiterleitung oder Anwendung der vertragsgemäß gelieferten Produkte und Technologien erforderlich werden.

16.3 Der Käufer wird Hachs Produkte oder Technologien nicht für den Gebrauch bei der Konzeption, Entwicklung, Herstellung, Anwendung oder Lagerung von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder Flugkörpern (weiter-)verkaufen, exportieren oder re-exportieren oder sie in Anlagen einsetzen, die in die obigen Aktivitäten eingebunden sind.

16.4 Der Käufer ist kein Beauftragter oder Vertreter Hachs und wird sich als solcher unter keinen Umständen darstellen, es sei denn, der Käufer ist formell von Hachs Compliance-Abteilung überprüft worden und hat hierauf ein besonderes Vollmachtsschreiben erhalten, das Umfang und Einschränkungen der Vollmacht festlegt.

16.5 Der Käufer wird sich an alle örtlichen, nationalen oder internationalen Gesetze zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, zur Einflussnahme und zu unerlaubten Geschenken halten, hierunter auch §§ 299ff StGB und den U.S. Foreign Corrupt Practices Act („FCPA“), soweit sich diese auf die Geschäftstätigkeit des Käufers in Verbindung mit dem Vertrag beziehen. Der Käufer wird im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit in Verbindung mit dem Vertrag Zahlungen oder andere geldwerte Leistungen keiner natürlichen oder juristischen Person, keinem Beamten, sonstigen Regierungsmitarbeiter oder Mitarbeiter eines Regierungsunternehmens, keiner politischen Partei oder ihren Mandatsträgern, und keinem Regierungs- oder Parteiamtskandidaten direkt oder indirekt anbieten, zusagen, zahlen oder sonst zukommen lassen, um diese Personen oder Organisationen dazu zu beeinflussen, Hach oder dem Käufer einen nicht gerechtfertigten geschäftlichen Vorteil zu verschaffen oder zu erhalten, oder in sonstiger Weise den Zweck oder Effekt haben, Bestechung im öffentlichen oder privatgeschäftlichen Verkehr, die Annahme oder Duldung von Einflussnahme oder unerlaubten Geschenken oder sonstige ungesetzliche oder unerlaubte Mittel zur Geschäftsanbahnung oder Vorteilserreichung umzusetzen. Hach legt dem Käufer nahe, von der Möglichkeit des „Speak Up!“ Gebrauch zu machen, wenn er in Bezug auf den Vertrag von Gesetzesverstößen oder Verletzungen von Regularien oder der Veralto Standards of Conduct („SOC“) Kenntnis erhält. Unter https://www.veralto.com/integrity-compliance und www.veraltointegrity.come sind die SOC bzw. Zugang zu Hachs Helpline Portal zu finden.

 

  1. HÖHERE GEWALT: Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Käufers haftet weder Hach noch der Käufer für vollständige oder teilweise Leistungsverzögerungen, oder für Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie z. B. höhere Gewalt, Feuer, Streiks, Epidemien, Pandemien, Embargos, Handlungen der Regierung oder anderer ziviler oder militärischer Behörden, Krieg, Aufruhr, Transportverzögerungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften, Materialien, Produktionsanlagen oder Transportmitteln oder andere ähnliche Ursachen ("Ereignis höherer Gewalt"). In einem solchen Fall hat die verzögerte Partei die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen. Die verzögerte Partei bemüht sich nach Kräften, den Ausfall oder die Verzögerung zu beenden und sicherzustellen, dass die Auswirkungen eines solchen Ereignisses höherer Gewalt so gering wie möglich gehalten werden. Die von der Verzögerung betroffene Partei kann: (a) die Erfüllungsfrist für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt verlängern oder (b) vom nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurücktreten, ohne Vertragsstrafen auszulösen und ohne in Verzug zu geraten oder als vertragsbrüchig angesehen zu werden, wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als neunzig (90) Tage andauert. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt die Fähigkeit von Hach beeinträchtigt, ihre Verpflichtungen zum vereinbarten Kaufpreis zu erfüllen, oder wenn die Kosten von Hach infolge eines solchen Ereignisses höherer Gewalt höher sind, kann Hach den Kaufpreis nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer entsprechend erhöhen.
  2. ABTRETUNGSVERBOT: Der Käufer darf den Vertrag oder vertragliche Rechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Hachs übertragen oder abtreten.
  3. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND:

19.1 Auf die Anwendung, Interpretation und Ausführung des Vertrages und der darauf bezogenen Rechtshandlungen sind ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden, unter Ausschluss der Übereinkunft über den internationalen Güterhandel (CISG).

19.2 Soweit nicht Hach und der Käufer ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertragsbezogenen Rechtsstreitigkeiten, die die Parteien nicht gütlich beilegen können. Hach ist jedoch außerdem berechtigt, den Käufer am Gericht des Sitzes des Käufers zu verklagen.

  1. NEBENABREDEN, VERTRAGSÄNDERUNGEN

20.1 Diese AGB bilden die Einigung der Parteien abschließend ab und ersetzen alle früheren Abreden und Erklärungen der Parteien, gleich ob in schriftlicher oder mündlicher Form.

20.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind für Hach nur dann verpflichtend, wenn sie schriftlich vereinbart werden, sich eindeutig auf diese AGB beziehen und die entsprechende Vereinbarung von einem zeichnungsberechtigten Vertreter Hachs unterzeichnet wird.

20.3 Falls sich einzelne Bestimmungen dieser AGB bzw. eines Vertrages als unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB bzw. des Vertrages unberührt.

20.4 Die englischsprachige Fassung der AGB ist nur als Übersetzungshilfe vorgesehen; im Falle von Lücken oder Widersprüchen geht stets die deutschsprachige Fassung vor.

 

  1. GESAMTE VEREINBARUNG, KÜNDIGUNG UND ÄNDERUNG

Diese Verkaufsbedingungen stellen zusammen mit den hierin beschriebenen Verträgen (die diese Bedingungen enthalten) die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Zusicherungen. Nach einer schriftlichen Mitteilung mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen kann Hach nach eigenem Ermessen jede Bestellung für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen kündigen und eine anteilige Rückerstattung für im Voraus bezahlte oder nicht gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen vornehmen. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen in irgendeinem Umfang für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen davon unberührt und sind weiterhin gültig und durchsetzbar, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine Änderung oder Modifizierung dieser Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages ist für Hach nur dann verbindlich, wenn sie in einer schriftlichen Urkunde enthalten ist, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine Änderung dieser Geschäftsbedingungen und/oder eines bestimmten Vertrages handelt und die von einem bevollmächtigten Vertreter von Hach unterzeichnet wurde. Hach lehnt zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen, die vom Käufer angeboten werden, jederzeit ab, unabhängig davon, ob diese Bedingungen die vorliegenden Bedingungen wesentlich verändern oder nicht, und ungeachtet der Annahme der Bestellung des Käufers für die beschriebenen Waren und Dienstleistungen durch Hach.

 

Besondere Bedingungen für RTC Services

  1. Wenn der Käufer Real Time Control Services (RTC Services) bestellt hat, gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Hach Produkten die folgenden besonderen Bedingungen für RTC Services. Im Falle von Widersprüchen, gelten diese besonderen Bedingungen für RTC Services vorrangig.

 

  1. Bei RTC-Services überwacht Hach die Sensorausrüstung sowie RTC Module des Käufers aus der Ferne und prüft bestimmte Sensor- und RTC-Daten, um dem Käufer Anleitungen zu Wartung der Sensorausrüstung und der RTC Module zu geben.

 

  1. Die Hach Remote Services umfassen: Fernüberwachung der Anlage und der RTC Module mit aktiver Rückmeldung von Warnungen und Fehlern; schnelle Unterstützung bei technischen Defekten oder Problemen an der Hach-Sensorausrüstung mit Remote-Fehlerbehebung durch dedizierte Experten des technischen Supports von Hach; Zugang zum laufenden technischen Support von Hach für RTC-Lösungen; Erinnerung an vorbeugende Wartung; Überprüfung und Empfehlungen zu möglichen Anpassungen der RTC-Einstellungen; Software-Updates (falls erforderlich); Backup des Systems und Speicherung der Sensordaten.

 

  1. Die Fernkonnektivität wird über TeamViewer© oder über CLAROS erreicht.

 

  1. Sofern der Käufer CLAROS-Dienste bestellt hat, gelten die besonderen Bedingungen für CLAROS-Dienste ( https://www.hach.com/claros/terms) („CLAROS-Bedingungen“), die durch Bezugnahme in die vorliegenden Bedingungen aufgenommen werden und Teil dieser Bedingungen sind.

 

  1. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Hach sich mit dem RTC-System des Käufers aus der Ferne verbindet und auf dieses zugreift, um diese Leistungen erbringen zu können. Soweit möglich, und anwendbar, wird Hach den Käufern im Voraus über jede Fernverbindung mit dem RTC-System informieren.

 

  1. Verantwortlichkeiten des Käufers

7.1 Analytische Instrumentierung: Die Auswahl der geeigneten Messtechnik, die korrekte Installation sowie der angemessene Betrieb und die Wartung der analytischen Instrumentierung sind entscheidend für die Erlangung genauer Messdaten. Diese Aufgaben liegen ausschließlich in der Verantwortung des Käufers.

7.2 Konnektivität zum Internet: Für den Fernzugriff auf und die Interaktion mit dem RTC-System müssen die RTC-Module über das Internet mit dem Hach Service verbunden sein. Die Anbindung an das Internet liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers.

 

8. Unter Berücksichtigung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Hach-Produkte festgelegten Haftungsbeschränkungen übernimmt Hach im Rahmen der Durchführung der RTC-Services insbesondere keine Haftung für Schäden, Ansprüche, Strafen oder Aufwendungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit (1) einem Versagen der Anlage oder des Geräts durch den Käufer, (2) den Betriebsergebnissen, (Sensor)Daten, Werten, Ablaufwerte/Kennzahlen der Anlage oder des Geräts des Käufers, (3) einem fehlerhaften oder unvollständigen Integrationskonzept (z.B. fehlende Implementierung von Rückfallebenen in SPS Programmen, welche die RTC Sollwerte verarbeiten) des RTC Systems in die Anlage oder des Geräts des Käufers, (4) einem unbefugten Zugriff Dritter auf (Sensor)Daten, (Ablauf)Werte, Kennzahlen oder den Betrieb der Anlage oder des Geräts des Käufers ergeben.

 

ENGLISH VERSION:

 

This document sets forth the Terms & Conditions of Sale for goods manufactured and/or supplied (“Goods”), and services provided (“Services”), by Hach Lange GmbH, Germany  (“Hach”) and sold to the original purchaser thereof (“Buyer”). Unless otherwise specifically stated herein, the term “Hach” includes only Hach Lange GmbH and none of its affiliates.  These Terms & Conditions of Sale establish the rights, obligations and remedies of Hach and Buyer which apply to any offer by Hach and any resulting order or contract for the sale of Hach’s “Goods” and/or “Services”. The following Terms & Conditions of Sale in principle apply to both Goods and Services (jointly referred to as “Products”) except for Clauses that specifically refer to Goods or Services only and except for Clause 14 which lists those provisions separately that have different or additional regulations for Hach’s provision of Services.

 

      1. APPLICABLE TERMS & CONDITIONS: These Terms & Conditions of Sale are incorporated directly and/or by reference in Hach’s offer, or order acknowledgment. These Terms and Conditions of Sale only apply to businesses, legal persons under public law or special funds under public law within the meaning of Section 310 para. 1 of the German Civil Code (BGB). Hach rejects any additional or inconsistent Terms & Conditions of Sale offered by Buyer at any time, whether or not such terms or conditions materially alter the Terms & Conditions of Sale herein and irrespective of Hach’s acceptance of Buyer’s order for the described Goods and/or Services.

 

      1. CONCLUSION OF CONTRACTS: A contract of sale or for the provision of Services (“Contract”) is created in accordance with these Terms & Conditions by any of the following: (i) Buyer’s issuance of a purchase order document against Hach’s binding offer; (ii) acknowledgement of Buyer’s order by Hach; or (iii) commencement of any performance by Hach pursuant to Buyer’s order.

 

      1. CANCELLATION:
      • Buyer may cancel Goods orders subject to fair charges for Hach’s expenses including handling, inspection, restocking, freight and invoicing charges as applicable, provided that Buyer returns such Goods to Hach at Buyer’s expense within 30 days of delivery and in the same condition as received.
      • Hach may cancel all or part of any order without liability if the order includes any Products for which Buyer has not obtained the required import licenses, local certifications, or does not comply with other applicable requirements of delivery if Hach has specified, without success, an additional period for cure or compliance..
      • Other statutory rights of cancellation remain unaffected by this provision.

 

      1. DELIVERY OF GOODS: Delivery will be accomplished CPT Hach’s facility located in Berlin, Germany (Incoterms 2020). Hach may at any time, in its sole discretion make partial deliveries of Products to Buyer provided that such partial deliveries are reasonable for the Buyer. Each delivery shall constitute a separate sale, and Buyer shall pay for the units shipped whether such shipment is in whole or partial fulfillment of Contract. Hach will use commercially reasonable efforts to deliver the Goods ordered herein within the time specified in the Contract or, if no time is specified, within Hach’s normal lead-time necessary for Hach to deliver the Goods sold thereunder. Upon prior agreement with Buyer and for an additional charge, Hach will deliver the Goods on an expedited basis.

 

      1. INSPECTION: Buyer will promptly inspect any Goods delivered pursuant to the Contract after receipt of such Goods. In the event the Goods do not conform to any applicable specifications, Buyer will immediately (without any undue delay – cf. Section 121 German Civil Code (BGB)) notify Hach of any obvious nonconformance in writing. Hidden defects must be notified to Hach in writing immediately upon their discovery by Buyer.

 

      1. LIMITATIONS ON USE: Buyer will not use any Goods for any purpose other than those identified in Hach’s catalogs and literature as intended Unless Hach otherwise agreed upon in writing, Hach does not warrant for any defects or damages caused by any operation beyond intended use. Buyer will, in particular, in no event use any Goods in drugs, food additives, food or cosmetics, or medical applications for humans or animals. Further, in no event will Buyer use any Good in any application that requires a special medical device unless and only to the extent the Good has such clearance.

 

      1. PRICES & ORDER SIZES:
      • All prices are in Euro and are based on delivery as stated above. The prices listed represent an estimate for the Products/Services based on the current price lists at the time of order. The actual amounts charged are determined on the date of actual delivery along with shipping and transportation charges according to the Hach Shipping and Transportation Policy. Additionally, Hach is entitled to impose a temporary surcharge if the supply chain costs (e.g., material, labor and freight costs) significantly increased since entering into the Contract.
      • All prices are always stated as net prices; they do not include, inter alia, VAT, customs duties (as far as allocated under CPT Incoterms 2020 to Buyer), charges for services such as insurance, brokerage fees; special permits or licenses; or any other charges imposed upon the delivery of Products. Buyer will either pay any taxes (in particular VAT), customs duties (as allocated under CPT Incoterms 2020 to Buyer) and all such charges and fees or provide Hach with acceptable exemption certificates, which obligation survives performance under the Contract.
      • Hach reserves the right to establish minimum order sizes prior to the conclusion of any Contract and will advise Buyer accordingly.
      • If Buyer requests the supply of additional Goods or provision of additional Services, as against the amounts or types of Goods or Services agreed in the Contract, or where substantial changes to the Goods or Services are requested, Hach shall be entitled to additional fair and appropriate compensation.

 

      1. PAYMENTS:
      • All payments must be made in Euro unless otherwise agreed between the parties in writing.
      • For Internet orders, the purchase price is due at the time and manner set forth at the respective website. Invoices for all other orders are due and payable NET 30 DAYS from date of the receipt of the invoice, with payments to be made by wire transfer to the account stated on the front of Hach’s invoice. For Buyers with no established credit, Hach may require at the time of the conclusion of the Contract cash or credit card payment in advance of delivery.
      • In the event payments are not made within 30 days upon receipt of the invoice, Hach may, in addition to all other remedies provided at law, either: a) withhold future shipments until delinquent payments are made; (b) deliver future shipments on a cash-with-order or cash-in-advance basis even after the delinquency is cured; (c) charge interest at the statutory rate pursuant to Sections 247, 288 German Civil Code (BGB) and/or demand the lump sum of Euro 40 provided for in Section 288 subsection 5 of the German Civil Code (BGB) (d) cancel the Contract and repossess the Goods for which payment has not been made if Buyer did not pay within an additional reasonable period of time granted by Hach.; (e) combine any of the above rights and remedies. The right of Hach to claim any further damages including reasonable attorney’s fees remains unaffected.
      • Buyer shall only be entitled to offset against a claim that is uncontested or has been finally and non-appealably adjudicated.
      • Should Hach become aware of the risk of Buyer’s inability to perform the Contract following its conclusion, Hach may require cash payment or other security. If Buyer fails to meet these requirements within a reasonable period of time granted by Hach, Hach may cancel the Contract.
      • Legal title to Goods, and to any works products prepared for Buyer in the course of performing Services, passes to Buyer only upon full payment of the purchase price, services fee, or other agreed compensation for these goods or services to Hach. At the request of Hach, Buyer will use commercially reasonable efforts and cooperate in order to fulfill at its costs any further requirements for such retention of title being enforceable.
      • Buyer and Hach both recognize that there is a risk of wire fraud when individuals impersonating a business demand immediate payment under new wire transfer instructions. To avoid this risk, Buyer must verbally confirm any new or changed wire transfer instructions by calling Hach at +49 (0) 30 809 86 0 and speaking with Hach’s Finance (Receivables) Department before transferring any monies using the new wire instructions. Both parties agree that they will not institute wire transfer instruction changes and require immediate payment under the new instructions but will instead provide a ten (10) day grace period to verify any wire transfer instruction changes before any outstanding payments are due using the new instructions. Buyer’s payment to any new account other than one that Hach has verbally confirmed using the above procedure will not discharge Buyer’s payment obligation to Hach.

 

      1. LIMITED WARRANTY:
      • Hach warrants that Products sold under the Contract will be free from defects and will conform to any express written specifications pertaining to the specific Products purchased.
      • Hach will repair or replace the defective Product at its option. Hach will perform any repairs at Hach’s designated factory bench repair location. A Buyer seeking warranty service must contact Hach for instructions on repair location and associated logistics. In the case of a defective Product, Hach will cover shipping costs from / to the original purchasing address in Germany when shipment is arranged with Hach’s preferred transportation vendor; all other forms of shipment selected by Buyer, shipments and/or repairs outside Germany, and Buyer´s de-installation and installation costs are basically at Buyer’s expense unless Hach is at fault.  If the repair fails or if the replaced product is defective too or if the remedy chosen by Hach is unreasonable to the Buyer or if Hach has refused such remedy according to section 439 para. 3 or section 635 para. 3 of the German Civil Code (BGB), the Buyer has the right to either claim a reduction of the purchase price or to cancel the Contract and to return the Products and be refunded and to either claim damages pursuant to Clause 10 or to demand reimbursement of futile expenditure.
      • The warranty period for Goods is twenty-four (24) months from delivery, unless a shorter or longer period is expressly stated in the applicable Hach manual for the Goods in question, in which case such shorter or longer period applies. Hach warrants that Services furnished under the Contract will be free from defects for a period of twelve (12) months from substantial completion of the performance of the Services .
      • The statutory limitation periods remain applicable to claims of Buyer for damages which were not caused by defect of the Products and with regard to any rights of Buyer with respect to defects concealed in bad faith or caused by willful misconduct.
      • Parts provided by Hach in the performance of repairs may be new or refurbished parts functioning equivalent to new parts. Hach reserves the right to invoice at list price for any parts replaced during a service visit that are replaced due to normal wear and Buyer agrees to pay for such parts. Such parts are warranted against defects for the longer of ninety (90) days or the remainder of the original warranty period, if any, for the repaired Goods. Any non-functioning parts that are replaced by Hach shall become the property of Hach.
      • Hach shall not assume any liability for defects which occur due to reasons for which Hach is not responsible, in particular natural wear and tear or the expiry of the normal life time of consumable items such as reagents, batteries, mercury cells and light bulbs (provided there was no defect at delivery). Hach excludes any warranty for (i) such Products that have not been set into operation by Hach engineers or a certified Hach dealer if required, (ii) any Products that have been altered by Buyer without Hach´s permission and (iii) any Products that have not been maintained as per the maintenance instructions provided in the Product manual, or other instructions provided by Hach at delivery of the Product. Any repair of such Products will be at the costs of Buyer.
      • Buyer´s warranty rights become void if Buyer alters Products without Hach´s permission or if Buyer fails to perform maintenance of Products as prescribed in the relevant manual or other instructions received from Hach.
      • The above warranty rights of Buyer are in addition to any other warranties that Hach may give.
      • Hach does not provide any guarantees unless they are expressly given by Hach and called or referred to as such.

 

      1. LIMITATION OF LIABILITY:
      • 10.1 Subject to the provisions in Clause 10.2, Hach’s statutory liability for damages shall be limited as follows:
      • Hach shall be liable only up to the amount of damages as typically foreseeable at the time of entering into any Contract in respect of damages caused by a slightly negligent breach of a material contractual obligation (or “cardinal duty”). Material contractual duties (or cardinal duties) are those duties that procure a legal position for Buyer which the contents and purpose of the Contract are supposed to grant to him, as well as those duties whose performance make it possible that the Contract is at all properly performed and upon whose observance Buyer regularly relies and may rely.
      • Hach shall not be liable for damages caused by a slightly negligent breach of a non-material contractual obligation.
      • The total liability of Hach arising out of the performance or nonperformance under the Contract or Hach’s obligations in connection with the design, manufacture, sale, delivery, and/or use of Products will in no circumstance exceed in the aggregate a sum equal to twice the amount actually paid to Hach for Products delivered thereunder.
      • 10.2 The aforesaid limitation of liability shall not apply to any mandatory statutory liability (in particular to liability under the German Product Liability Act), liability for assuming a specific guarantee or liability for damages caused by willful misconduct or gross negligence, or any kind of willfully or negligently caused personal injuries.

 

      1. TRADEMARKS AND OTHER LABELS:
      • Buyer agrees not to alter or remove any indicia of manufacturing origin contained on or within the Goods, including without limitation the trademarks on nameplates or cast, molded or machined components.
      • Buyer agrees not to alter or remove patent numbers or serial numbers contained on or within the Goods on nameplates or cast, molded or machined components.

 

      1. SOFTWARE: Licenses to Hach’s separately-provided software products are subject to the separate software license agreement(s) accompanying the software media. Upon Buyer’s request, Hach will provide such terms to Buyer before entering the Contract in terms of Clause 2 of these Terms and Conditions of Sale. In the absence of such terms and for all other software which is not open source software, Hach grants Buyer a personal, non-exclusive license to access and use the software provided by Hach with Products purchased hereunder as necessary for Buyer to enjoy the benefit of the Products. In addition, Buyer may use the software to the extent expressly permitted by law in order to back up the software, observe, examine or test the functionality of the software or establish interoperability of the software with other programs. Buyer agrees that it will be bound by any and all such license terms. As far as Hach provides open source software, Buyer may use such software under the terms and conditions of the specific license under which the respective open source software is distributed. Title to software remains with the applicable licensor(s).

 

      1. SCHUTZRECHTLICHE INFORMATIONEN; DATENSCHUTZ: Unter "geschützten Informationen" sind alle Informationen, technischen Daten oder Know-how in jeglicher Form zu verstehen, unabhängig davon, ob sie dokumentiert, in maschinenlesbaren oder physischen Komponenten, Masken oder Grafiken oder auf andere Weise enthalten sind, die Hach als geschützte Informationen betrachtet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Service- und Wartungshandbücher. Der Käufer und seine Kunden, Mitarbeiter und Vertreter sind verpflichtet, alle derartigen geschützten Informationen, die sie direkt oder indirekt von Hach erhalten haben, vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Hach weiterzugeben oder offenzulegen oder sie für die Herstellung, Beschaffung, Wartung oder Kalibrierung von Produkten oder ähnlichen Produkten zu verwenden oder zu veranlassen, dass solche Produkte von einer anderen Quelle hergestellt, gewartet oder kalibriert werden, oder sie zu vervielfältigen oder anderweitig zu nutzen. Alle diese urheberrechtlich geschützten Informationen bleiben Eigentum von Hach. Dem Käufer oder seinen Kunden, Mitarbeitern oder Vertretern wird weder ausdrücklich noch stillschweigend ein Recht oder eine Lizenz in Bezug auf die geschützten Informationen oder ein Patentrecht oder ein anderes Eigentumsrecht von Hach gewährt, mit Ausnahme der begrenzten Nutzungslizenzen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. In Bezug auf die vom Käufer an Hach gelieferten personenbezogenen Daten garantiert der Käufer, dass er ordnungsgemäß befugt ist, diese Daten zu übermitteln und offenzulegen, und dass der Käufer alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten wird. Der Käufer erkennt an, dass Hach die Informationen und persönlichen Daten des Käufers in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien von Hach verwaltet, die unter https://de.hach.com/privacypolicy abrufbar sind und durch Verweis hierin aufgenommen werden.

         

            1. SPECIFIC PROVISIONS FOR SERVICES
            • The scope of Services performed hereunder is as stated in Hach’s quotation and/or order acknowledgement for the Services ordered.
            • Payments for Services are due on the later date on which the respective Service has been performed or the invoice is received by customer.
            • Changes and Additional Charges for Service: Services which must be performed as a result of any of the following conditions are subject to additional charges for labor, travel and parts: (a) Goods alterations not authorized in writing by Hach; (b) damage resulting from improper use or handling, accident, neglect, power surge, or operation in an environment or manner in which the equipment is not designed to operate or is not in accordance with Hach’s operating manuals; (c) the use of parts or accessories not provided by Hach; (d) damage resulting from acts of war, terrorism or nature; (e) services outside standard business hours; (f) site prework not complete per Hach´s advice; or (g) any repairs required to ensure equipment meets manufacturer’s specifications upon activation of a service agreement.
            • Standard delivery hours for Services are the local office hours from Monday through Friday, excluding public holidays.
            • Buyer shall be obliged to accept any Service supplied by Hach pursuant to Section 640 German Civil Code (BGB). A report of acceptance shall be prepared which shall be signed by both Hach and the Buyer.

         

            1. SITE ACCESS / PREPARATION / WORKER SAFETY / ENVIRONMENTAL COMPLIANCE:
            • In connection with Services provided by Hach, Buyer agrees to permit prompt access to its equipment.
            • Buyer assumes full responsibility to back-up or otherwise protect its data against loss, damage or destruction before Services are performed.
            • Buyer is the operator and in full control of its premises and installations, including those areas where Hach employees or contractors are performing service, repair and maintenance activities. Buyer will ensure that all necessary measures are taken for safety and security of working conditions, sites and installations during the performance of Services.
            • Buyer is the generator of any resulting wastes, including without limitation hazardous wastes. Buyer is solely responsible to arrange for the disposal of any wastes at its own expense.
            • Buyer will, at its own expense, provide Hach employees and contractors working on Buyer’s premises with all information and training required under applicable safety compliance regulations and Buyer’s policies. Buyer is responsible to ensure that any Goods to be serviced are located (or relocated) to an environment where the Hach service technician’s safety will be ensured and where the conditions will not interfere with his or her ability to perform the service work. Hach service technicians will not work in an unsafe environment and Buyer will bear the costs for any service visit aborted due to non-compliance with these safety responsibilities and for any return visit needed to complete the work.
            • In the event that a Buyer requires Hach employees or contractors to attend safety or compliance training programs provided by Buyer, Buyer will pay Hach the standard hourly rate and expense reimbursement for such training attended. The attendance at or completion of such training does not create or expand any warranty or obligation of Hach and does not serve to alter, amend, limit or supersede any part of the Contract.

         

            1. EXPORT AND IMPORT LICENSES AND COMPLIANCE WITH LAWS:
            • Unless otherwise specified in the Contract, Buyer is responsible for obtaining any required import licenses at his risk and expense (according to CPT of Incoterms 2020).
            • Hach represents that all Products delivered under the Contract will be produced and supplied in compliance with all applicable laws and regulations in the European Union. Buyer will comply with all laws and regulations applicable to the installation or use of all Products, including applicable import and export control laws and regulations of the E.U. and any other country having proper jurisdiction, and will obtain all necessary export licenses in connection with any subsequent export, re-export, transfer and use of all Products and technology delivered under the Contract.
            • Buyer will not sell, transfer, export or re-export any Hach Products or technology for use in activities which involve the design, development, production, use or stockpiling of nuclear, chemical or biological weapons or missiles, nor use Hach Products or technology in any facility which engages in activities relating to such weapons.
            • Buyer is not an agent or representative of Hach and will not present itself as such under any circumstance unless and only to the extent it has been formally screened by Hach’s Compliance department and received a separate duly-authorized letter from Hach setting forth the scope and limitations of such authorization.
            • Buyer will comply with all local, national, and other laws of all jurisdictions globally relating to anti-corruption, bribery, extortion, kickbacks, or similar matters which are applicable to Buyer’s business activities in connection with the Contract, including but not limited to Sec. 299 et seq. of German Penal Code and the U.S. Foreign Corrupt Practices Act of 1977, as amended (the “FCPA”). Buyer agrees that no payment of money or provision of anything of value will be offered, promised, paid or transferred, directly or indirectly, by any person or entity, to any government official, government employee, or employee of any company owned in part by a government, political party, political party official, or candidate for any government office or political party office to induce such organizations or persons to use their authority or influence to obtain or retain an improper business advantage for Buyer or for Hach, or which otherwise constitute or have the purpose or effect of public or commercial bribery, acceptance of or acquiescence in extortion, kickbacks or other unlawful or improper means of obtaining business or any improper advantage, with respect to any of Buyer’s activities related to the Contract. Hach asks Buyer to “Speak Up!” if aware of any violation of law, regulation or Hach’s Standards of Conduct (“SOC”) in relation to the Contract. See http://veralto.com/integrity-compliance.com and www.veraltointegrity.com for a copy of the SOC and for access to Hach’s Helpline portal.      

         

            1. FORCE MAJEURE: Except for Buyer’s payment obligations, neither party shall be liable for delays in performance, in whole or in part, or any loss, damage, cost or expense, resulting from causes beyond its reasonable control, such as acts of God, fire, strikes, epidemics, pandemics, embargos, acts of government or other civil or military authority, war, riots, delays in transportation, difficulties in obtaining labor, materials, manufacturing facilities or transportation, or other similar causes (“Force Majeure Event”). In such event, the party delayed shall promptly give notice to the other party. The party delayed shall use diligent efforts to end the failure or delay and ensure the effects of such Force Majeure Event are minimized. The party affected by the delay may: (a) extend the time for performance for the duration of the Force Majeure Event, or (b) cancel all or any part of the unperformed part of this Contract without penalty and without being deemed in default or in breach thereof, if such Force Majeure Event lasts longer than ninety (90) days. If a Force Majeure Event affects Hach’s ability to meet its obligations at the agreed upon pricing, or Hach’s costs are otherwise increased as a result of such Force Majeure Event, Hach may increase pricing accordingly upon written notice to Buyer.

         

            1. NON ASSIGNMENT: Buyer will not transfer or assign the Contract or any rights or interests thereunder without Hach’s prior written consent.

         

            1. APPLICABLE LAW AND DISPUTE RESOLUTION:
            • The construction, interpretation and performance hereof and all transactions hereunder shall be governed exclusively by the laws of the Federal Republic of Germany excluding the Convention on the International Sale of Goods (CISG).
            • Unless otherwise specifically agreed upon in writing between Hach and Buyer, the exclusive place of jurisdiction for any dispute relating to any Contract which is not amicably resolved by the parties shall be Dusseldorf. However, Hach shall also be entitled to sue Buyer before the court of its place of business.

         

            1. ENTIRE AGREEMENT & MODIFICATION:
            • These Terms & Conditions of Sale constitute the entire agreement between the parties and supersede any prior agreements or representations, whether oral or written.
            • No change to or amendment of these Terms & Conditions shall be binding upon Hach unless in a written instrument specifically referencing that it is amending these Terms & Conditions of Sale and signed by an authorized representative of Hach.
            • If any provision of these Terms and Conditions of Sale or of any Contract is found to be void or unenforceable, the remainder of the Contract shall not be affected.
            • The English version of these Terms and Conditions of Sale is for convenience only; in the event of a gap or conflict, the German version shall always prevail.

         

        Particular Terms & Conditions for RTC Services

         

            1. If Buyer has ordered Real Time Control Services (RTC Services), the following particular Terms & Conditions for RTC Services shall apply in addition to the Terms & Conditions for Sale of Hach Products. The terms and definitions of the Terms & Conditions for Sale of Hach Products shall apply. In case of any contradictions or inconsistencies, these Particular Terms & Conditions for RTC Services shall prevail.

         

            1. For RTC Services, Hach will remotely monitor Buyer’s sensor equipment and RTC modules and review certain sensor and RTC data to provide Buyer with guidance on maintenance of the sensor equipment and RTC modules.

         

            1. Hach remote Services include: plant and RTC modules monitored remotely with active feedback on warnings and errors; quick support on Hach sensor equipment for technical defects or issues with remote troubleshooting from dedicated Hach Technical Support experts; access to on-going Hach Technical support for RTC solutions; preventive maintenance reminders; review and recommendations on likely adjustments of the RTC settings; software updates (when necessary); back-up of the system and Sensor Data storage.

         

            1. Remote connectivity is achieved via TeamViewer© or via CLAROS.

         

            1. If Buyer has ordered CLAROS Services, the particular terms and conditions for CLAROS Services ( https://www.hach.com/claros/terms) will apply (“CLAROS Terms”) and are incorporated herein by reference and made part of the terms and conditions.
            1. Buyer agrees to permit Hach to connect to and to access the Buyer RTC system remotely to be able to deliver these Services. To the extent possible, if applicable, Hach shall notify Buyer in advance of any remote connection to the RTC system.

         

            1. Buyer Responsibilities
                7.1 Analytical Instrumentation: Selection of the appropriate measurement technology, correct installation and appropriate operation and maintenance of the analytical instrumentation is critical to obtaining accurate measurement data. These tasks are solely the responsibility of Buyer.
                7.2 Connectivity to Internet: Remote access to and interaction with the RTC system requires the RTC modules to connect with the Hach Service department through the Internet. Connectivity to the internet is solely the responsibility of Buyer.

         

        8. Under consideration of any limitation of liability set out in the Terms and conditions for Sale of Hach Products, with regard to the RTC Services, Hach will in particular not assume any liability for any damages, claims, penalties or expenses resulting from or connection with (1) any failure in or for operation by Buyer of the facility, equipment or plant, (2) any operational results, (Sensor) data, values, indicators of the facility, equipment or plant of the Buyer, (3) any faulty or incomplete integration concept (e.g. missing implementation of fallback levels in PLC programs processing RTC setpoints) of the RTC system into the Buyer’s plant or equipment, (4) any unauthorized access of third parties regarding any Sensor Data, values, indicators or operation of the facility, equipment or plant of the Buyer.

         

Datum der letzten Überarbeitung: 12.4.2023